Berichtigung der Vorsteuer bei Veräußerung von Gebäuden

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[ geschlossen ] Berichtigung der Vorsteuer bei Veräußerung von Gebäuden
Hallo BiBu und Gustav,

ich glaub hier könnte ich mal Nachhilfe gebrauchen.

Wenn ich ein Gebäude, das sich im Betriebsvermögen befindet verkaufe, dann kann ich das ohne Ust. vornehmen und brauch nur die Ust. im Berichtigungszeitraum berichtigen? Im Gegensatz zum Verkauf eines anderen WG. (z.b. PKW)

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Leute,

ich danke Euch für Eure Antworten, die sehr hilfreich für mich waren !

Gruß GaMaHo
Hallo Andreas,

gern helfe ich etwas auf die Sprünge:

Grundstücksverkäufe sind gemäß § 4 Nr. 9a UStG grundsätzlich von der USt befreit. Bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen kann der Unternehmer auf die Steuerbefreiung verzichten (§ 9 UStG). D.h. befindet sich ein Grundstück im Betriebsvermögen, kann der Verkauf durchaus steuerfrei sein. Betriebsvermögen und steuerfreier Verkauf sind also kein Widerspruch.

Zitat
Ansimi quote:
dann kann ich das ohne Ust. vornehmen und brauch nur die Ust. im Berichtigungszeitraum berichtigen?

Ja, das geht. Dafür gibt es ja den § 15a UStG als Korrektiv. Wobei "nur" gut ist. Eine 15a-Berichtigung kann ganz schön teuer werden.

Für Pkw-Verkäufe gibt es grundsätzlich keine Steuerbefreiung, die sind (fast immer) steuerpflichtig. Deswegen stellt sch die Frage dort nicht.

Viele Grüße
Gustav
Hi Gustav,

danke für die ausführliche Antwort. Manchmal brauch auch ich einen Schubs, erst recht wenn ich solche Fälle kaum oder garnicht hatte. Mir war auch unwohl bei meiner obrigen Antwort (was hoffentl. gut zu erkennen war)



Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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