Hallo Leute,
ich hab hier mal eine spezielle Frage zur Berichtigung von Rechnungen.
Wenn ich eine Rechnung falsch ausgestellt habe, also mit USt anstatt ohne, wie ist dann weiter zu verfahren?
Reicht es nicht aus, wenn ich eine berichtigte Rechnung an den Rechnungsempfänger schicke und auf dieser dann vermerke, dass die Rechnung Nr. 1 falsch ausgestellt wurde und hiermit die Berichtigung erfolgt?
Wenn ich weiß, dass der Rechnungsempfänger die Rechnung noch nicht bezahlt hat und die VSt auch noch nicht gezogen hat, dann dürfte dies doch kein Problem sein. Geht das, oder muss ich immer das Finanzamt involvieren, sobald eine Rechnung falsch raus geht? Und wenn ja, wie funktioniert das denn?
Wäre echt super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.
Danke schon mal im Voraus.
Ramtamtam
ich hab hier mal eine spezielle Frage zur Berichtigung von Rechnungen.
Wenn ich eine Rechnung falsch ausgestellt habe, also mit USt anstatt ohne, wie ist dann weiter zu verfahren?
Reicht es nicht aus, wenn ich eine berichtigte Rechnung an den Rechnungsempfänger schicke und auf dieser dann vermerke, dass die Rechnung Nr. 1 falsch ausgestellt wurde und hiermit die Berichtigung erfolgt?
Wenn ich weiß, dass der Rechnungsempfänger die Rechnung noch nicht bezahlt hat und die VSt auch noch nicht gezogen hat, dann dürfte dies doch kein Problem sein. Geht das, oder muss ich immer das Finanzamt involvieren, sobald eine Rechnung falsch raus geht? Und wenn ja, wie funktioniert das denn?
Wäre echt super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.
Danke schon mal im Voraus.
Ramtamtam