Hallo,
folgender Sachverhalt:
ein Einzelunternehmer besitzt ein Cafe in Ort X, Ab November wird ein zweites Cafe in Ort Y eröffnet. Beide Orte liegen im gleichen Landkreis. Zuständigkeit Finanzamt also klar.
Bei Cafe in Ort X sind keine Angestellten tätig. Bei Cafe in Ort Y sind ab 2019 Angestellte geplant. Hier ist Vorgehen dann soweit klar (Anlage einer Betriebsstätte für Lohnabrechnungen).
Ich sehe es so, das für beide Betriebe eine gemeinsame Voranmeldung zur Umsatzsteuer fällig ist, also beide Betriebe in einer gemeinsamen Buchhaltung erfasst werden.
Sollte man die Einnahmen und Ausgaben in der gemeinsamen Buchhaltung getrennt oder gemeinsam erfassen, also z.b. für Cafe Y dann eigene Konten anlegen oder ist das egal?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe
folgender Sachverhalt:
ein Einzelunternehmer besitzt ein Cafe in Ort X, Ab November wird ein zweites Cafe in Ort Y eröffnet. Beide Orte liegen im gleichen Landkreis. Zuständigkeit Finanzamt also klar.
Bei Cafe in Ort X sind keine Angestellten tätig. Bei Cafe in Ort Y sind ab 2019 Angestellte geplant. Hier ist Vorgehen dann soweit klar (Anlage einer Betriebsstätte für Lohnabrechnungen).
Ich sehe es so, das für beide Betriebe eine gemeinsame Voranmeldung zur Umsatzsteuer fällig ist, also beide Betriebe in einer gemeinsamen Buchhaltung erfasst werden.
Sollte man die Einnahmen und Ausgaben in der gemeinsamen Buchhaltung getrennt oder gemeinsam erfassen, also z.b. für Cafe Y dann eigene Konten anlegen oder ist das egal?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe