Die 44,-? Grenze bei Tankgutscheine

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[ geschlossen ] Die 44,-? Grenze bei Tankgutscheine
Bei dieser Art der Argumentation wird das ganze für Euch
nur Nachteile mit sich ziehen.
Der Gutschein muß schließlich auf eine genau bezeichnete Ware
abzielen.
Wenn der Mitarbeiter jetzt nach den 44,- Euro handelt könnte
das ganze auch als Aufmerksamkeit durch Geldzuwendung gedeutet werden.
Und das ist dann steuer- und sv-pflichtig.
Beste Grüße BiBu
Es waren 39 Lieter aufgeschrieben und getankt, und auch bei der Tankstelle angerufen und den Preis nachgefragt, und diese 0,03€ ist einfach durch Differenz entstanden. Blöd gelaufen :twisted:
Zitat
bei dir sind Äpfel und Birnen bestimmt auch gleich.
- na danke Dir BiBu! Ich würde nicht schreiben, wenn ich mir nicht 101% sicher wäre.

Zitat
Bei dieser Art der Argumentation
- ich habe mich auf die RL berufen, ist übrigens auch eine gesetzliche Vorschrift.  :roll:
Hallo Victoria,

ich muss mich hier Bibu anschließen, so wie Nadja den Fall schildert befinden wir uns nicht mehr im Sachbezugsbereich. Denn nur dann ist die Freigrenze anwendbar.

Ein Gutschein von 30 Litern Diesel ist, sofern dabei die 44 Euro nicht überschritten werden, Okay.

Ein Gutschein über 30 Euro zum tanken, ist gleichzusetzen mit Bargeld und Vergütungen mit Bargeld sind immer steuerpfl. und haben keine Freigrenze.

Ein kleiner aber wichtiger Unterschied, daher auch das mit den Äpfeln und Birnen. :wink:

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Was mich wundert ist, wenn mit der Tankstelle 39 Liter vereinbart wurde für die Gutscheine, dann wurde mit denen ein Festpreis für den Liter vereinbart, um genau auf 44,00 € zu kommen. Also wieso koomt der Mitarbeiter auf einmal bei 39 Liter auf 44,03.
Hallo de Lang,

ja ein wenig verworren hier, also ich interpretiere es im Moment wie Bibu und zwar das es beim tanken um die 44 Euro geht, somit kein Sachbezug und keine Freigrenze.

Wenn man es so wie du darstellst, es sollten 39 Liter getankt werden dann wäre Victoria mit ihren 96 % auf dem richtigen Weg und alles ist in Ordnung.

Doch sehe ich hier ein formales Problem, da der Mitarbeiter einfach wohl nur hingeschickt wurde um zu tanken, da wird sich ein Prüfer wohl eher querlegen. Gerade beim tanken, sollte man dies mit entsprechenden Gutscheinen von der Tankstelle dokumentieren um später Ärger aus dem Weg zu gehen.

Der Mitarbeiter schaut dabei auch eher gekräuselt, wenn auf einmal sein Lohn fiktiv erhöht wird und netto weniger rauskommt.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
de Lang quote:
Was mich wundert ist, wenn mit der Tankstelle 39 Liter vereinbart wurde für die Gutscheine, dann wurde mit denen ein Festpreis für den Liter vereinbart, um genau auf 44,00 € zu kommen. Also wieso koomt der Mitarbeiter auf einmal bei 39 Liter auf 44,03.
Ich habe geschrieben, es wurde vorher angerufen (machen wir jeden Monat so) ein Beispiel: Diesel kostete 1,12€/Liter, ich habe 39 Lieter bei Gutscheinausgabe aufgeschrieben. Eigentlich habe ich so gerechnet, dass 43,68€ rauskommt, aber tatsächlich kostete es anscheinend 1,1289€. Doher kommt die Differenz. Es gibt keine Vereinbarung mit der Tankstelle, sie stellt uns einfach eine Rechnung am Monatzende. Aber jetzt habe ich bestimmt was daraus gelernt! :!:
Hallo an alle,
wir machen das mit den Tankgutscheinen anders: wir kaufen jeden Monat im voraus die Gutscheine von einer bestimmten Tankstelle auf Rechnung.(z.B 20 Gutscheine für 880,--Brutto) Der Gutschein ist ausgestellt pro  Mitarbeiter auf bestimmte Menge von Liter und Kraftstoffart (den Preis bestimmt die Tankstelle und rechnet so, dass die Literangabe den Wert von 44,00€ nicht übersteigt). Ob der Mitarbeiter dann beim Tanken mehr Liter als angegeben tankt, ist egal, denn  er muss dann den Differenzbetrag selbst dazulegen. Ist das im Sinne der §§§§ i.O.?
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