Die 44,-? Grenze bei Tankgutscheine

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[ geschlossen ] Die 44,-? Grenze bei Tankgutscheine
Hallo zusammen,

wir geben an einen Mitarbeiter jeden Monat Tankgutscheine. Und diese Monat hat dieser Mirarbeiter über 44.03€ getankt. Es fehlt dann Steuerfreicheit weg. Kann ich sagen, dass diese 0,03€ Mitarbeiter selbst aufbringt, damit es steuerfrei bleibt? Oder ist es sowieso steuerpflichtig?

Danke im Voraus
Hallo,

es handelt sich hier um eine Freigrenze. Bei Überschreiten dieser,
ist der gesamte Wert steuer- und sv-pflichtig. § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG 8)
Beste Grüße BiBu
Ich hoffe, die Tankgutscheine sind auf eine bestimmte Abgabemenge hin ausgestellt und nicht auf einen Wert von 44 €. Sonst gibt's auch noch mal Ärger.
ne-ne, es ist richtig ausgestellt, aber geht es mit Zuzahlung?
Es steht alles schon geschrieben. :shock:

Freigrenze ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht. Wird eine Freigrenze
überschritten, treten die Rechtsfolgen für den Gesamtbetrag,
nicht nur für den die Freigrenze übersteigenden Betrag ein. (Quelle Wikipedia)
Beste Grüße BiBu
Hallo Ihr Lieben,

vor einiger Zeit musste ich mit dem Thema auseinandersetzen...   :wink:

Laut § 8 Abs. 2 S. 9 EStG - ist eine neue Freigrenze in Höhe von 44 EURO festgelegt worden. (früher waren es 50 €, wie Ihr wisst.)

Es gibt aber noch [color=#4000BF]Lohnsteuer-Richtlinie R 31 Abs. 2 Satz 9 LStR.[/color]
Diese besagt: die Sachbezüge können aus Vereinfachungsgründen mit 96% des Endpreises bewertet werden (damit keine Diskussionen über die am Abgabeort üblichen Preisnachlässe geführt werden müssen.) Somit kann 44 € - Grenze in Wirklichkeit bis in Höhe von 45,83 € ausgeschöpft werden.

Im beschriebenen Fall machen 0,03 Cent nichts aus!

Viele Grüsse,
Vic
Hallo ViTi,

bei dir sind Äpfel und Birnen bestimmt auch gleich. :roll:

Die Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG auf die Freigrenze von 44,- Euro ist schlichtweg
unzulässig.

@nadja mach es lieber nicht.
Beste Grüße BiBu
Soll ich jetzt wirklich wegen 0,03€ es versteuern??? Oder kann dann der Prüfer die Augen zudrücken nur wegen 3 Cent?
Wenn der Prüfer das entdeckt, darf er kein Auge zudrücken
weil die Freigrenze hinfällig geworden ist.

Ob er das bei einer Prüfung überhaupt sieht steht auf einem anderen Blatt.
Es gibt spezielle Vorlieben bei Prüfern. Sachbezüge gehören
auf alle Fälle immer dazu.
Beste Grüße BiBu
Aber die Frage war, wenn der Mitarbeiter  informiert wurde, dass er nicht über 44,-€ tanken daft, die Liter wurden richtig aufgeschriben, und aus eigener Verschulden tankt er 0,03€ mehr und zahlt es in die Kasse selber aus. Ist es dann trotzdem steuerpflichtig?
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