Greife das Thema nochmals auf,
da kein Steuerberater noch Steuer-Anwalt mir konkretes sagen konnte,
wie ich in der Differenzbesteuerung nach § 25a Abs.4 die Drittland-Ausfuhr berechne !
Wenn man das zweite Beispiel im meiner ersten Anfrage aufgreift, und die Drittland-Ausfuhr erhöht,
kommt man zur indirekten Versteuerung obwohl Drittland-Ausfuhren steuerfrei sind.
Und mir wird die steuerbefreiende Wirkung der im Jahre 2016 gekauften Artikel genommen !
z.B. Jahr 2016
Wareneinkauf im Jahr 2016 10.000 Euro
2016 nur Umsätze Drittland-Ausfuhr (gekauft 2015) 10.000 Euro
Nun müsste ich die Einkäufe Drittland-Ausfuhr von 2015 in Abzug bringen,
und die Einnahmen Drittland-Ausfuhr 2016 wären indirekt versteuert.
oder:
Wareneinkauf Jahr 2016 10.000 Euro 10.000 Euro
2016 nur Umsätze Drittland-Ausfuhr (gekauft 2015) 10.000 Euro
Einnahmen nur Drittland-Ausfuhr
Bemessungsgrundlage/Marge = 0
da kein Steuerberater noch Steuer-Anwalt mir konkretes sagen konnte,
wie ich in der Differenzbesteuerung nach § 25a Abs.4 die Drittland-Ausfuhr berechne !
Wenn man das zweite Beispiel im meiner ersten Anfrage aufgreift, und die Drittland-Ausfuhr erhöht,
kommt man zur indirekten Versteuerung obwohl Drittland-Ausfuhren steuerfrei sind.
Und mir wird die steuerbefreiende Wirkung der im Jahre 2016 gekauften Artikel genommen !
z.B. Jahr 2016
Wareneinkauf im Jahr 2016 10.000 Euro
2016 nur Umsätze Drittland-Ausfuhr (gekauft 2015) 10.000 Euro
Nun müsste ich die Einkäufe Drittland-Ausfuhr von 2015 in Abzug bringen,
und die Einnahmen Drittland-Ausfuhr 2016 wären indirekt versteuert.
oder:
Wareneinkauf Jahr 2016 10.000 Euro 10.000 Euro
2016 nur Umsätze Drittland-Ausfuhr (gekauft 2015) 10.000 Euro
Einnahmen nur Drittland-Ausfuhr
Bemessungsgrundlage/Marge = 0