Hallo liebe rechnungswesen-portal-Community,
unser Unternehmen hat immer öfter mit der Besteuerung von Dreiecksgeschäften Probleme.
Folgender beispielhafter Sachverhalt:
Ein deutscher Unternehmer D mit deutscher USt-IdNr. verkauft Produkte an einen österreichischen Unternehmer Ö mit österreichischer USt-IdNr, welcher allerdings gleichzeitig Wiederverkäufer ist und die Produkte an einen französischen Unternehmer F mit französischer USt-IdNr. verkauft. Da die Zeit drängt, soll der Versand direkt von D an F erfolgen. Für diesen Versand erhält D eine Spediteurbescheinigung, welche den Nachweis liefert, dass die Ware bei F angekommen ist.
Wie sieht nun die Rechnungslegung von D an Ö aus?
Meines Erachtens handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung von Deutschland nach Frankreich (wie auch die Spediteurbescheinigung bestätigt). Demzufolge könnte die Rechnung steuerfrei fakturiert werden, wenn eine entsprechende USt-IdNr. angegeben wird. Die Frage ist nun, welche USt-IdNr. hier verwendet werden muss. In einer anderen Quelle habe ich gelesen, dass sich Ö umsatzsteuerlich in Frankreich erfassen lassen muss, um eine französische USt-IdNr. zu erhalten. Nur mit dieser französischen USt-IdNr. könne eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gelten. Ist das richtig oder reicht es aus, wenn die österreichische USt-IdNr. von Ö angegeben wird?
Viele Grüße
unser Unternehmen hat immer öfter mit der Besteuerung von Dreiecksgeschäften Probleme.
Folgender beispielhafter Sachverhalt:
Ein deutscher Unternehmer D mit deutscher USt-IdNr. verkauft Produkte an einen österreichischen Unternehmer Ö mit österreichischer USt-IdNr, welcher allerdings gleichzeitig Wiederverkäufer ist und die Produkte an einen französischen Unternehmer F mit französischer USt-IdNr. verkauft. Da die Zeit drängt, soll der Versand direkt von D an F erfolgen. Für diesen Versand erhält D eine Spediteurbescheinigung, welche den Nachweis liefert, dass die Ware bei F angekommen ist.
Wie sieht nun die Rechnungslegung von D an Ö aus?
Meines Erachtens handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung von Deutschland nach Frankreich (wie auch die Spediteurbescheinigung bestätigt). Demzufolge könnte die Rechnung steuerfrei fakturiert werden, wenn eine entsprechende USt-IdNr. angegeben wird. Die Frage ist nun, welche USt-IdNr. hier verwendet werden muss. In einer anderen Quelle habe ich gelesen, dass sich Ö umsatzsteuerlich in Frankreich erfassen lassen muss, um eine französische USt-IdNr. zu erhalten. Nur mit dieser französischen USt-IdNr. könne eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gelten. Ist das richtig oder reicht es aus, wenn die österreichische USt-IdNr. von Ö angegeben wird?
Viele Grüße