Dringende Hilfe bei minijob

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Hallo!
ich habe mal eine Frage zu Minijobbern. Wir hatten eine Steuerprüfung und unser Prüfer bemängelt, dass die 400,00 Euro Kräfte alle über die Grenze von 400 liegen, weil er die Einmalzahlungen von dem zusätzlichen Urlaubsgeld zusammenrechnet und auf die Beschäftigungsmonate teilt.
Beispiel:
Wenn ein Mitarbeiter von Jannuar bis Juni 400 Euro bekommt und im Juli 350 Lohn + 50 Euro zusätzliches Urlaubsgeld, teilt der Prüfer die 50,00 Euro durch 7 Beschäftigungsmonate (Januar bis Juli), also 7,14 Euro und nimmt den Betrag und setzt diesen auf die 400,00 Euro und kommt somit auf monatlich 407,14 Euro . Jetzt wäre der Mitarbeiter Steuer- und Sozialversicherungspflichtig und die ganzen Aushilfen kaputt.

Bei der Sozialversicherung ist es doch anders die nehmen die vollen Beschäftigungsmonate zB. 12 Monate und teilen den Verdienst dadurch, wenn mann nicht über 4800,00 im Jahr ist, ist das in Ordnung auch wenn Einmalzahlungen enthalten sind.

Ist das so richtig? Hat jemand Ahnung davon und kann mir weiterhelfen?

Danke
Hallo bibi,

ich glaube ich habe hier einen passenden Link von der IKK gefunden:
Einmalzahlungen & Berechnungen


Auf dieser Seite sind mehrere Berechnungsbeispiele für Einmalzahlungen enthalten, u.A. auch für Urlaubsgeld.

Hilft dir diese Seite weiter?

Liebe Grüße,

Neele
Hallo bibi!!

In unserer Kanzlei haben wir auch mehrere Prüfungen gehabt aber sowas höre ich zum 1. mal.

Wenn ich immerwieder das Gesetz lese, welche seit dem April 2003 in Kraft getreten ist, verstehe ich nicht warum der Prüfer dieses Urlaubsgeld erstmal durchteilt und nochmal raufsetzt usw...?  Der Arbeitgeber übernimmt doch % 2 Pauschalsteuer-Kosten für € 400.

Das kann mann mit € 20.- auch durchteilen und viele mathematische Übungen machen oder? € 2,86 für jeden Monat mehr . 402,86 euro liegt über die Grenze. Auch SV+Steuer- pflichtig...

Es sei denn : Die Arbeitnehmer haben in dem Monat mehrere Geringfügige Jobs  ausgeübt. Deswegen es ist immer ein MUSS: ! von Arbeitnehmern eine Bescheinigung unterschreiben lassen, dass Sie keine weitere Beschäftigungen ausüben. Sonst muss der Arbeitgeber gesamte Kosten übernehmen. Es wird dir bestimmt weiterhelfen, wenn du den Prüfungsbericht in der Hand hast.

Weitere Informationen bei der Minijobzentrale :

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10874 ... 6bodyText4

P.S. : Kannst du uns auch über den Sachverhalt berichten ?. Ich persönlich wäre sehr dankbar.....Man lernt doch jeden Tag was neues.:)
Liebe Grüsse

Esin
Hallo!
ersteinmal vielen Dank für Eure Antworten.
Nach Stundenlangen googlen habe ich endlich eine Seite gefunden (www.recht-steuern.freenet.de)
wo sich der Lohnsteuerprüfer drauf stützt. Darin ist die Minderung des Effektiven Gehaltes wie er es uns sagt beschrieben. Wenn es dann so sein sollte, sind unsere ganzen Aushilfen kaputt. Leider hatte ich das nicht gewußt!
Hallo!
einfach mal bei Google eingeben    "Effektive Minderung des Gehalts"
Ich verstehe jetzt.. Ihr habt den Lohn gekürzt und € 50.- Urlaubsgeld raufgeschlagen, obwohl den Arbeitnehmer € 400.- sowieso zustehen würde. Alles wegen diese magischen Lohnart... :)

Hartnäckige/r Prüfer/in, Gesetze...

Es gibt aber eine Positive Seite: Gut das die Prüfung so früh statt gefunden hat. Die Kosten wären bestimmt wesentlich höherer, wenn der Prüfer erst nach Jahren 3 mal geklingelt hätte!:)

Liebe grüsse

esin
Hi!
naja er hat aber 2,5 Jahr bei uns geprüft.

Bei uns sind die Aushilfen Stundenlöhner, also wurde, wenn der Mitarbeiter Urlaub gemacht hat, der Aushilfslohn gekürzt und den Rest hat er Urlaubs- und zusätzliches Urlaubsgeld bekommen. Aber nie über 400,00 Euro.
Mal schauen wie das alles entschieden wird. Unser Steuerberater sagt dass wir ja im Jahr nicht über die 4.800,00 gekommen sind. Und wenn es für die Sozialversicherung richtig ist, muß es auch mit dem Finanzamt in Ordnung sein.
Bei uns ist einfach das Problem, dass wir Aushilfen mit der ZVK abrechnen müssen und das muss einzeln auf der Lohnabrechnung ausgewiesen sein (Urlaubs- und zusätzliches UG). Wenn man ganz normale Aushilfen hat, kann man ja im Arbeitsvertrag reinschreiben, dass mit dem Betrag Urlaubs- und Weihnachgeld abgegolten sind.
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