Ich habe seit Tagen eine Diskussion mit meinem kaufm. Leiter über das Thema "Weiterbelastung von Kosten an andere Firmen."
Hier die Ausgangssituation:
Wir sind eine AG (Ingenieure) und unter uns gibt es eine Gruppe von vielen kleinen weiteren Ingenieurbüros, mit denen wir zusammen arbeiten.
Die AG hat bei der Versicherung A eine Haftpflichtversicherung für alle Ing.büros und für sich abgeschlossen. Die Summe beläuft sich auf rd. 50.000 Euro. Jedes Büro bekommt dann eine Rechnung der AG über seinen Anteil der Versicherung.
Jetzt die Frage: Muss diese Weiterbelastung/der Auslagenersatz der anteiligen Versicherung mit MwSt weiterberechnet werden?
Wie ist es z.b. bei einem Mitgliedbeitrag, den die AG auch nur verauslagt und anteilig an die enzelnen Büros weiterbelastet?
Ich bin der Meinung, es muss ALLES (egal ob Versicherungen, Beiträge, Telefonkosten...) mit MwSt weiterberechnet werden. Der kaufm. Leiter sagt die Versicherung und der Beitrag muss ohne MwSt in Rechnung gestellt werden.
Ich bräuchte einmal eine vernünftige Aussage mit Gesetzesangabe....
Hier die Ausgangssituation:
Wir sind eine AG (Ingenieure) und unter uns gibt es eine Gruppe von vielen kleinen weiteren Ingenieurbüros, mit denen wir zusammen arbeiten.
Die AG hat bei der Versicherung A eine Haftpflichtversicherung für alle Ing.büros und für sich abgeschlossen. Die Summe beläuft sich auf rd. 50.000 Euro. Jedes Büro bekommt dann eine Rechnung der AG über seinen Anteil der Versicherung.
Jetzt die Frage: Muss diese Weiterbelastung/der Auslagenersatz der anteiligen Versicherung mit MwSt weiterberechnet werden?
Wie ist es z.b. bei einem Mitgliedbeitrag, den die AG auch nur verauslagt und anteilig an die enzelnen Büros weiterbelastet?
Ich bin der Meinung, es muss ALLES (egal ob Versicherungen, Beiträge, Telefonkosten...) mit MwSt weiterberechnet werden. Der kaufm. Leiter sagt die Versicherung und der Beitrag muss ohne MwSt in Rechnung gestellt werden.
Ich bräuchte einmal eine vernünftige Aussage mit Gesetzesangabe....
