Durchl. Posten/Auslagenerstattung/Weiterberchnung mit MwSt?

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Durchl. Posten/Auslagenerstattung/Weiterberchnung mit MwSt?
Ich habe seit Tagen eine Diskussion mit meinem kaufm. Leiter über das Thema "Weiterbelastung von Kosten an andere Firmen."
Hier die Ausgangssituation:
Wir sind eine AG (Ingenieure) und unter uns gibt es eine Gruppe von vielen kleinen weiteren Ingenieurbüros, mit denen wir zusammen arbeiten.

Die AG hat bei der Versicherung A eine Haftpflichtversicherung für alle Ing.büros und für sich abgeschlossen. Die Summe beläuft sich auf rd. 50.000 Euro. Jedes Büro bekommt dann eine Rechnung der AG über seinen Anteil der Versicherung.
Jetzt die Frage: Muss diese Weiterbelastung/der Auslagenersatz der anteiligen Versicherung mit MwSt weiterberechnet werden?

Wie ist es z.b. bei einem Mitgliedbeitrag, den die AG auch nur verauslagt und anteilig an die enzelnen Büros weiterbelastet?

Ich bin der Meinung, es muss ALLES (egal ob Versicherungen, Beiträge, Telefonkosten...) mit MwSt weiterberechnet werden. Der kaufm. Leiter sagt die Versicherung und der Beitrag muss ohne MwSt in Rechnung gestellt werden.

Ich bräuchte einmal eine vernünftige Aussage mit Gesetzesangabe....   :o
Guten Tag,

da es nicht eure Hauptleistung sein wird an eure Ingeneure, teilt die Versicherung das Schicksal der Hauptleistung. Eine Befreiung nach §4 Nur 10 b kommt wohl nicht in Frage.

Hierzu:
////////////////////
BFH-Urteil vom 9.10.2002 (V R 67/01) BStBl. 2003 II S. 378
1. Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen.

2. Die Verschaffung von Versicherungsschutz durch einen Gebrauchtwagenverkäufer ist keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung; sie ist eine eigenständige, nach § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG steuerfreie Leistung.

UStG 1991/1993 § 4 Nr. 10 Buchst. b.

Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 27. Juni 2001 3 K 128/98 (EFG 2001, 1323)//////


Gruß Martin
Aus meiner Sicht ist das entweder eine nicht steuerbare Kostenteilung oder wenn überhaupt eine Leistung, dann eine, die nach § 4 Nummer 10 Buchstabe b UStG steuerfrei ist. Nach der bisherigen Sachverhaltsdarstellung kann ich keine (steuerpflichtige) Hauptleistung erkennen, zu der die Versicherung eine Nebenleistung sein sollte. Im Ergebnis muss die Weiterberechnung m.E. ohne Steuer erfolgen.

Gruß
Gustav
Bearbeitet: gustav - 18.08.2015 19:30:24
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