Einführung eines Bonus-Systems

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[ geschlossen ] Einführung eines Bonus-Systems
Hallo,

ich freue mich diese Seite gefunden zu haben, da ich ein Problem habe, bei welchem ich derzeit nicht weiter komme. Hoffe sehr auf Hilfe.

Ich bin angestellte Leiterin in einem Unternehmen und tüftle seit etwa 1 Monat an der Einführung eines Bonus-Systems. Der Bonus sieht so aus, das am Ende des Monats die 3 "besten" Mitarbeiter einen
Sachwert erhalten. 1 Platz im Wert von 300, 2 Platz im Wert von 200, 3 Platz im Wert von 100 Euro.
Die wichtigste Frage herbei ist für mich die Versteuerung und die Sozialabgaben. Ich stand mit unserer Buchhaltung im Kontakt und habe sehr unbefriedigende Aussagen erhalten. Ich öchte hier deswegen noch einmal auf Nummer sicher gehen, ob die Versteuerung nicht anders von statten gehen kann. Es gibt derzeit die Optionen, entweder der AG kommt für die Versteuerung und Sozialleistungen auf, was so ausschaut
das dieser für einen Bonus von 300Euro effektiv etwas über 600Euro zahlen muß. Oder aber das der AN dafür aufkommt. Hier ist die Problematik das wenn er den Bonus erhält, dieser jedoch weniger Gehalt durch die Abzüge bekommt. Da unsere Mitarbeiter eher Kleinverdiener sind, finde ich diese Lösung überhaupt nicht gut.

Gibt es irgendeine Regelung die vielleicht nicht so bekannt ist, wie man dies angenehmer für beide Seiten lösen kann. Wie machen das andere Firmen? Ich denke z.B daran, dass wenn man in einer Autofirma tätig ist, man dort ja auch Prozente für den Kauf eines Autos erhält. Diese Differenz wird doch auch nicht versteuert. Bin in diesem Punkt jetzt ein wenig verzweifelt.

Liebe Grüße

Luisa
Hallo und willkommen!

Bei der IHK Stuttgart wurde diese Problematik ausführlich behandelt.

Anscheinend können die Beschenkten aus der Steuerschuld befreit werden, wenn der AN keine Bargeldgeschenke macht und die sogenannte Pauschalversteuerung anwendet.

Die Sozialversicherungspflicht gilt jedoch weiterhin.

Ich hoffe der folgende Link kann dir detailliertere Informationen dazu geben: Geschenke

Die Ausführungen dazu findest du im unteren Drittel des Seitenlinks!

Ich hoffe, ich konnte dir helfen!

Liebe Grüße,

Neele
Hallo Neele,

ich danke Dir für Deine Antwort. Ich glaube diese Option hatte die Buchhaltung auch genannt, soviel ich weiß heisst dies aber das wenn der AG sich für die Pauschalversteuerung entscheidet, er diese Option dann für alle weiteren Belange ebenfalls anwenden muß. Dieser kann dann nicht mehr switchen, also entwederhop oder top. Ist das richtig? Welche Nachteile hat der AG dabei?  Hat dann die Pauschalversteuerung eher einen bitteren Beigeschmack für den AG. Für sämtliche Informationen hier zu bin ich dankbar.

Liebe Grüße
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