Wie verfährt die Praxis bei der Einlage von Gebrauchtgegenständen in das Sonderbetriebsvermögen einer Gesamthand?
Es geht um:
-KfZ (hier notwendiges BV);
- Fachliteratur
- Laserdrucker
- Mobiltelefon
Ich führe keine Bilanzen. Daher dachte ich zur Dokumentation an eine selbst unterzeichnete Erklärung, in welcher ich den Einlagewert darlege (ggf. unter Beifügung von Listenpreisen und vergleichbaren Ebay-Angeboten etc) und den betrieblichen Zusammenhang dokumentiere. Der Hintergrund ist, dass ich schon jetzt dokumentiere, was geschieht; wenn zum Jahresende erst die Steuererklärung gemacht wird, ist es vielleicht zu spät?
Mir ist die Rechtsprechung bekannt, wonach man drei Jahre abwarten muss, um geringwertige WG mit dem Teilwert einlegen zu können.
Ich wäre für praktische Erfahrungen dankbar, insbesondere auch nach dem Motto "Wird vom FA fast nie anerkannt".
Danke und Gruß
Andydomingo
Es geht um:
-KfZ (hier notwendiges BV);
- Fachliteratur
- Laserdrucker
- Mobiltelefon
Ich führe keine Bilanzen. Daher dachte ich zur Dokumentation an eine selbst unterzeichnete Erklärung, in welcher ich den Einlagewert darlege (ggf. unter Beifügung von Listenpreisen und vergleichbaren Ebay-Angeboten etc) und den betrieblichen Zusammenhang dokumentiere. Der Hintergrund ist, dass ich schon jetzt dokumentiere, was geschieht; wenn zum Jahresende erst die Steuererklärung gemacht wird, ist es vielleicht zu spät?
Mir ist die Rechtsprechung bekannt, wonach man drei Jahre abwarten muss, um geringwertige WG mit dem Teilwert einlegen zu können.
Ich wäre für praktische Erfahrungen dankbar, insbesondere auch nach dem Motto "Wird vom FA fast nie anerkannt".
Danke und Gruß
Andydomingo