Hallo zusammen,
brauche mal euer Hirn...
Bonusgutschriften (an Kunden) für Umsätze vom Vorjahr:
Variante 1:
- es existieren Bonusvereinbarungen + eine gesonderte "Gutschrift" wird aber nicht erstellt.
-> Verbindlichkeit im alten Jahr
Aber wie ist das mit der Umsatzsteuer? Änderung der BMG nach § 17 USTG tritt erst bei Auszahlung ein??
Und wenn dem so ist - Verbindlichkeit netto oder brutto (USt noch nicht fällig)?
Variante 2:
- gleicher Fall wie 1 aber ein Belegaustausch ("Gutschrift") findet statt.
-> Verbindlichkeit im alten Jahr
Und die Umsatzsteuer? Ebenfalls im alten Jahr entstanden? (da ich ja eine "normale" Rechnung habe...)
Variante 3:
keine Bonusvereinbarungen: -> dann erst ertragsteuerliche + umsatzsteuerliche Auswirkung im neuen Jahr...
Danke für eure Meinungen!
Liebe Grüße
die drei ?
brauche mal euer Hirn...

Bonusgutschriften (an Kunden) für Umsätze vom Vorjahr:
Variante 1:
- es existieren Bonusvereinbarungen + eine gesonderte "Gutschrift" wird aber nicht erstellt.
-> Verbindlichkeit im alten Jahr
Aber wie ist das mit der Umsatzsteuer? Änderung der BMG nach § 17 USTG tritt erst bei Auszahlung ein??
Und wenn dem so ist - Verbindlichkeit netto oder brutto (USt noch nicht fällig)?
Variante 2:
- gleicher Fall wie 1 aber ein Belegaustausch ("Gutschrift") findet statt.
-> Verbindlichkeit im alten Jahr
Und die Umsatzsteuer? Ebenfalls im alten Jahr entstanden? (da ich ja eine "normale" Rechnung habe...)
Variante 3:
keine Bonusvereinbarungen: -> dann erst ertragsteuerliche + umsatzsteuerliche Auswirkung im neuen Jahr...
Danke für eure Meinungen!
Liebe Grüße
die drei ?