Liebe Kollegen aus dem Rechnungswesen,
habe eine Frage zur Einkommensteuererklärung.
Folgender Fall: bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer wurde das Kindergeld hinzugerechnet. (1,5 Kinder) 1 Kind lebt im Haushalt, 1 erwachsendes Kind im Haushalt der getrennt lebenden Mutter. Freibeträge wurden ebenfalls für 1,5 Kinder berücksichtigt. Unterhalt wird für das erwachsene Kind, das bei der Mutter lebt, gezahlt.
Erläuterung des Finanzamts: Für 2 Kinder wurde ein Freibetrag für Kinder gemäß §32 Abs. 6 EStG berücksichtigt. Das entsprechende Kindergeld wurde - auch soweit lediglich ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch bei der Bemessung der Unterhaltsverpflichtung nach § 1612b BGB (§ 1612b Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld) besteht - insoweit bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer hinzugerechnet.
Unterhalt wird für das Kind, das bei der Mutter lebt, in voller Höhegezahlt !!
Diesen Fall kann ich leider nicht nachvollziehen, weiß da jemand Bescheid??
Bin für jeden Tipp dankbar
Büchermaus
habe eine Frage zur Einkommensteuererklärung.
Folgender Fall: bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer wurde das Kindergeld hinzugerechnet. (1,5 Kinder) 1 Kind lebt im Haushalt, 1 erwachsendes Kind im Haushalt der getrennt lebenden Mutter. Freibeträge wurden ebenfalls für 1,5 Kinder berücksichtigt. Unterhalt wird für das erwachsene Kind, das bei der Mutter lebt, gezahlt.
Erläuterung des Finanzamts: Für 2 Kinder wurde ein Freibetrag für Kinder gemäß §32 Abs. 6 EStG berücksichtigt. Das entsprechende Kindergeld wurde - auch soweit lediglich ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch bei der Bemessung der Unterhaltsverpflichtung nach § 1612b BGB (§ 1612b Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld) besteht - insoweit bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer hinzugerechnet.
Unterhalt wird für das Kind, das bei der Mutter lebt, in voller Höhegezahlt !!
Diesen Fall kann ich leider nicht nachvollziehen, weiß da jemand Bescheid??
Bin für jeden Tipp dankbar

Büchermaus
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)