Hallo zusammen!
Ich habe ein sehr kompliziertes Problem und hoffe darauf, dass sich hier jemand mit dem britischen Recht / EU-Recht auskennt.
Folgendes: Ich bestelle Ware in den USA bei einer Firma und zahle eine pauschale Tax & Duty Gebühr für den Import nach Europa (leider geht es bei dieser Firma nur mit einer Pauschale). Ein großes Logistikunternehmen aus den USA wickelt den Versand für die Firma ab. Jetzt kommt das Problem.
Der Import erfolgt in England (!) Dort werden Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer berechnet und die Ware dann zu mir nach Deutschland geliefert. Ich bekomme von auf Nachfrage dann immer die Importdokumente (Wieviel VAT gezahlt wurde etc.) vom Logistikunternehmen.
Nun habe ich über das Bundeszentralamt für Steuern einen EU-Antrag auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer gestellt (EU refund claim auf Englisch). Das BZSt prüft die Unternehmereigenschaft sowie die Vorsteuerabzugsberechtigung und leitet die Anträge über eine elektronische Schnittstelle an den Vergütungsmitgliedsstaat weiter, also automatisch an HM Revenue & Customs (VAT Overseas Repayment United) in England.
Auch alle angeforderten Unterlagen wurden der britischen Behörde zugesendet (Handelsrechnung, Importdokumente, Bestätigung vom Finanzamt, dass ich ein Gewerbe betreibe.) Der EU Refund Claim wurde allerdings dann schriftlich abgelehnt mit der Begründung
"I have reviewed the guidance under SI 1995/2518, Reg 173B(2), (a) and (b) which outlines that the ORU Refund Scheme cannot refund you the VAT paid on these Imports. "
Unter besagtem Paragraphen steht dann:
Interpretation of Part XX173
....
(2)For the purposes of this Part, a person is treated as being established in a country if—
(a) he has there an establishment from which business transactions are effected, or
(b)he has no such establishment (there or elsewhere) but his usual place of residence is there.
Mein Problem ist sicher sehr speziell. Trotzdem würde ich mich freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte und erklären könnte, was hier genau das Problem ist, denn ich verstehe es ehrlich gesagt nicht. Und ich kann Einspruch gegen die Entscheidung erheben.
Ist das Problem hier laut Schreiben, dass ich kein Geschäft in der UK besitze oder dass ich ein Geschäft in der UK besitze?
Bedanke mich schon mal lieb bei möglichen Helfern :)
Ich habe ein sehr kompliziertes Problem und hoffe darauf, dass sich hier jemand mit dem britischen Recht / EU-Recht auskennt.
Folgendes: Ich bestelle Ware in den USA bei einer Firma und zahle eine pauschale Tax & Duty Gebühr für den Import nach Europa (leider geht es bei dieser Firma nur mit einer Pauschale). Ein großes Logistikunternehmen aus den USA wickelt den Versand für die Firma ab. Jetzt kommt das Problem.
Der Import erfolgt in England (!) Dort werden Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer berechnet und die Ware dann zu mir nach Deutschland geliefert. Ich bekomme von auf Nachfrage dann immer die Importdokumente (Wieviel VAT gezahlt wurde etc.) vom Logistikunternehmen.
Nun habe ich über das Bundeszentralamt für Steuern einen EU-Antrag auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer gestellt (EU refund claim auf Englisch). Das BZSt prüft die Unternehmereigenschaft sowie die Vorsteuerabzugsberechtigung und leitet die Anträge über eine elektronische Schnittstelle an den Vergütungsmitgliedsstaat weiter, also automatisch an HM Revenue & Customs (VAT Overseas Repayment United) in England.
Auch alle angeforderten Unterlagen wurden der britischen Behörde zugesendet (Handelsrechnung, Importdokumente, Bestätigung vom Finanzamt, dass ich ein Gewerbe betreibe.) Der EU Refund Claim wurde allerdings dann schriftlich abgelehnt mit der Begründung
"I have reviewed the guidance under SI 1995/2518, Reg 173B(2), (a) and (b) which outlines that the ORU Refund Scheme cannot refund you the VAT paid on these Imports. "
Unter besagtem Paragraphen steht dann:
Interpretation of Part XX173
....
(2)For the purposes of this Part, a person is treated as being established in a country if—
(a) he has there an establishment from which business transactions are effected, or
(b)he has no such establishment (there or elsewhere) but his usual place of residence is there.
Mein Problem ist sicher sehr speziell. Trotzdem würde ich mich freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte und erklären könnte, was hier genau das Problem ist, denn ich verstehe es ehrlich gesagt nicht. Und ich kann Einspruch gegen die Entscheidung erheben.
Ist das Problem hier laut Schreiben, dass ich kein Geschäft in der UK besitze oder dass ich ein Geschäft in der UK besitze?
Bedanke mich schon mal lieb bei möglichen Helfern :)