Hallo,
ich suche nun schon sein geraumer Zeit nach einer Lösung, leider bin ich noch nicht fündig.
Geschäftsfall:
Vorabzahlung einer Hotelübernachtung (ohne Vorliegen einer Rechnung) im laufenden Jahr vom Bankkonto (Annahme brutto 107,- Euro, da Steuersatz 7%)
Erhalt der Rechnung und Leistung dazu erst im Februar des Folgejahres.
Theoretisch weiß ich, dass ich den Aufwand im laufenden Jahr buchen muss (also für die Gewinnermittlung) und dass ich erst im Folgejahr die Vorsteuer geltend machen darf (da erst da die Rechnung zu der Zahlung im laufenden Jahr vorliegt).
Ich habe die Möglichkeit gefunden
Buchung laufendes Jahr
Aufwandskonto netto
1548 Vorsteuer im Folgejahr abziehbar
an
Bank
Buchung Folgejahr:
1571 abziehbare Vorsteuer
an
1548 Vorsteuer im Folgejahr abziehbar
ABER: Mein Buchungsprogramm hat leider nicht das Konto 1548.....
Dann habeich gelesen von Buchungen mit den Konten 1580 (Gegenkonto Vorsteuer § 4/3 EStG) und 1581 (Auflösung Vorsteuer aus Vorjahr § 4/3 EStG).
Aber sind diese auch für den Fall, dass die Vorsteuer erst im Folgejahr abgezogen werden darf? Oder nur, wenn Rechnung laufendes jahr und Zahlung Folgejahr?
Kann mir jemand bei den richtigen Buchungssätzen für laufendes und Folgejahr helfen?
Ich erstelle eine EÜR und bin IST-Versteuerer (bilanziere also nicht und kenne daher keine Verbindlichkeiten.
Vielen, vielen Dank im Voraus!
ich suche nun schon sein geraumer Zeit nach einer Lösung, leider bin ich noch nicht fündig.
Geschäftsfall:
Vorabzahlung einer Hotelübernachtung (ohne Vorliegen einer Rechnung) im laufenden Jahr vom Bankkonto (Annahme brutto 107,- Euro, da Steuersatz 7%)
Erhalt der Rechnung und Leistung dazu erst im Februar des Folgejahres.
Theoretisch weiß ich, dass ich den Aufwand im laufenden Jahr buchen muss (also für die Gewinnermittlung) und dass ich erst im Folgejahr die Vorsteuer geltend machen darf (da erst da die Rechnung zu der Zahlung im laufenden Jahr vorliegt).
Ich habe die Möglichkeit gefunden
Buchung laufendes Jahr
Aufwandskonto netto
1548 Vorsteuer im Folgejahr abziehbar
an
Bank
Buchung Folgejahr:
1571 abziehbare Vorsteuer
an
1548 Vorsteuer im Folgejahr abziehbar
ABER: Mein Buchungsprogramm hat leider nicht das Konto 1548.....

Dann habeich gelesen von Buchungen mit den Konten 1580 (Gegenkonto Vorsteuer § 4/3 EStG) und 1581 (Auflösung Vorsteuer aus Vorjahr § 4/3 EStG).
Aber sind diese auch für den Fall, dass die Vorsteuer erst im Folgejahr abgezogen werden darf? Oder nur, wenn Rechnung laufendes jahr und Zahlung Folgejahr?
Kann mir jemand bei den richtigen Buchungssätzen für laufendes und Folgejahr helfen?
Ich erstelle eine EÜR und bin IST-Versteuerer (bilanziere also nicht und kenne daher keine Verbindlichkeiten.

Vielen, vielen Dank im Voraus!