Wie rechnet das Finanzamt bei Zinseinnahmen im geringen Umfang, z.B. < 20 €, zum Jahresende gut geschrieben,
welcher Kurs wird genommen. Gibt es einen offiziellen Kurs?
Kann man, wenn die Kontokosten höher sind, als die Zinsen, beides bei der Steuererklärung unter den Tisch fallen lassen? Gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze?
welcher Kurs wird genommen. Gibt es einen offiziellen Kurs?
Kann man, wenn die Kontokosten höher sind, als die Zinsen, beides bei der Steuererklärung unter den Tisch fallen lassen? Gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze?
Bearbeitet:
GerdM - 18.10.2012 13:04:55
(Satzzeichen ergänzt)