Hallo zusammen,
ich hoffen hier eine kleine Hilfe zu erhalten zur Umsatzsteuer bei Bauleistungen.
Ich habe ein Gewerbe und erbringe Bauleistungen, im Rahmen meiner Renovierungsarbeiten habe ich einen Subunternehmer im Juni 2015 beauftragt mit Montagearbeiten. Dieser hat seine Rechnung mit Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Rechnung wurde von mir vollständig beglichen.
Da bei Bauleistungen §14 b angewendet werden muss hätte ich auf eine Netto-Rechnung mit Hinweis auf die Steuerschuld hinweisen müssen.
Ein falscher Vorsteuerabzug meinerseits ist nun entstanden da ich nach §14b hätte handeln müssen.
In meiner Schlussrechnung an den Endkunden wurde die Umsatzsteuer ausgewiesen und ans FA abgeführt.
Den Subunternehmer habe ich auf die Steuerschuldnerschaft hingewiesen und um eine berichtigte Rechnung gebeten. Dieser hat mir die Ust im März 2016 erstattet welche ich nun wieder ans FA zukommen lassen möchte.
Nun würde ich gerne wissen wie ich richtig vorgehen muss.
Ist die Buchung im alten Jahr zu berichtigen?
Wie buche ich die erstattete Ust im aktuellen Jahr in der Fibu
Jahresabschluss, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuer usw. ist vorbereitet und sollte nach der Berichtigung dieses Geschäftsvorfalls abgeschlossen werden für das Jahr 2015.
Hoffe mir kann jemande weiterhelfen, sonst würde ich in den nächsten Tagen mal beim FA nachfragen.
Vielen Dank schon mal, Tiberius
ich hoffen hier eine kleine Hilfe zu erhalten zur Umsatzsteuer bei Bauleistungen.
Ich habe ein Gewerbe und erbringe Bauleistungen, im Rahmen meiner Renovierungsarbeiten habe ich einen Subunternehmer im Juni 2015 beauftragt mit Montagearbeiten. Dieser hat seine Rechnung mit Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Rechnung wurde von mir vollständig beglichen.
Da bei Bauleistungen §14 b angewendet werden muss hätte ich auf eine Netto-Rechnung mit Hinweis auf die Steuerschuld hinweisen müssen.
Ein falscher Vorsteuerabzug meinerseits ist nun entstanden da ich nach §14b hätte handeln müssen.
In meiner Schlussrechnung an den Endkunden wurde die Umsatzsteuer ausgewiesen und ans FA abgeführt.
Den Subunternehmer habe ich auf die Steuerschuldnerschaft hingewiesen und um eine berichtigte Rechnung gebeten. Dieser hat mir die Ust im März 2016 erstattet welche ich nun wieder ans FA zukommen lassen möchte.
Nun würde ich gerne wissen wie ich richtig vorgehen muss.
Ist die Buchung im alten Jahr zu berichtigen?
Wie buche ich die erstattete Ust im aktuellen Jahr in der Fibu
Jahresabschluss, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuer usw. ist vorbereitet und sollte nach der Berichtigung dieses Geschäftsvorfalls abgeschlossen werden für das Jahr 2015.
Hoffe mir kann jemande weiterhelfen, sonst würde ich in den nächsten Tagen mal beim FA nachfragen.
Vielen Dank schon mal, Tiberius