hallo,
ich beschäftige mich mit folgender fragestellung:
die steuerpflichtige d reicht ihre einkommensteuererklärung für 2004 (!) am 15.06.2008 beim finanzamt ein. das finanzamt gab den einkommensteuerbescheid am 20.02.2009 zur post.
anfang april 2012 entdeckte die steuerpflichtige im steuerbescheid 2004 eine offenbare unrichtigkeit, die eine um 200 € zu hohe steuer bewirkt hatte.
am 07.05.2012 (!) legte frau d schriftlich beim finanzamt "widerspruch" ein. in ihrer Begründung brachte sie auch zum ausdruck, steuerliche nachteile aufgrund von rechenfehler, die das finanzamt zu vertreten hätte, wären nach ihrem rechtsempfinden jederzeit zu korrigieren.
wie beurteilen sie die erfolgsaussichten dieses vorgehens?
meine antwort/gedanken:
die festsetzungsfrist nach § 170 (2) 1 AO beginnt mit ablauf des jahres 2007 und endet nach § 169 (2) 2 AO mit ablauf des Jahres 2011.
ein einspruch hätte keinen erfolg und wäre somit zurückzuweisen, da alle fristen abgelaufen sind.
meine frage:
ist meine fristberechnung korrekt? oder seht ihr das anders?
vielen dank vorab.
lg dennis
ich beschäftige mich mit folgender fragestellung:
die steuerpflichtige d reicht ihre einkommensteuererklärung für 2004 (!) am 15.06.2008 beim finanzamt ein. das finanzamt gab den einkommensteuerbescheid am 20.02.2009 zur post.
anfang april 2012 entdeckte die steuerpflichtige im steuerbescheid 2004 eine offenbare unrichtigkeit, die eine um 200 € zu hohe steuer bewirkt hatte.
am 07.05.2012 (!) legte frau d schriftlich beim finanzamt "widerspruch" ein. in ihrer Begründung brachte sie auch zum ausdruck, steuerliche nachteile aufgrund von rechenfehler, die das finanzamt zu vertreten hätte, wären nach ihrem rechtsempfinden jederzeit zu korrigieren.
wie beurteilen sie die erfolgsaussichten dieses vorgehens?
meine antwort/gedanken:
die festsetzungsfrist nach § 170 (2) 1 AO beginnt mit ablauf des jahres 2007 und endet nach § 169 (2) 2 AO mit ablauf des Jahres 2011.
ein einspruch hätte keinen erfolg und wäre somit zurückzuweisen, da alle fristen abgelaufen sind.
meine frage:
ist meine fristberechnung korrekt? oder seht ihr das anders?
vielen dank vorab.
lg dennis