Hallo,
folgender Fall:
Ein GmbH- Gesellschafter war Geschäftsführer in seiner GmbH und hatte einen Firmen-PKW (auch zur privaten Nutzung, 1% Regel). Nun ist er überwiegend in einer anderen Gesellschaft angestellt und hat nur noch eine Nebentätigkeit in der GmbH. Kann er weiter den Firmen-PKW im Rahmen der 1% Regel privat nutzen? oder muss hier dann schon von verdeckter Gewinnausschüttung ausgegangen werden?
Dass ein Firmen-PKW für diese Nebentätigkeit zwingend (aus betrieblichen Erfordernissen) gebraucht wird, ist kaum darstellbar. Bei Vollzeit wäre das ja auch kein Problem, solange die Nutzung über 10% betrieblich ist (50% Nachweis ist bei GmbH m.E. nicht notwendig). Aber bei einer Nebentätigkeit (max. 10 h pro Woche)???
Habt ihr evtl. einen ähnlichen Fall oder habt schon einmal davon gehört?
LG, Biene
folgender Fall:
Ein GmbH- Gesellschafter war Geschäftsführer in seiner GmbH und hatte einen Firmen-PKW (auch zur privaten Nutzung, 1% Regel). Nun ist er überwiegend in einer anderen Gesellschaft angestellt und hat nur noch eine Nebentätigkeit in der GmbH. Kann er weiter den Firmen-PKW im Rahmen der 1% Regel privat nutzen? oder muss hier dann schon von verdeckter Gewinnausschüttung ausgegangen werden?
Dass ein Firmen-PKW für diese Nebentätigkeit zwingend (aus betrieblichen Erfordernissen) gebraucht wird, ist kaum darstellbar. Bei Vollzeit wäre das ja auch kein Problem, solange die Nutzung über 10% betrieblich ist (50% Nachweis ist bei GmbH m.E. nicht notwendig). Aber bei einer Nebentätigkeit (max. 10 h pro Woche)???
Habt ihr evtl. einen ähnlichen Fall oder habt schon einmal davon gehört?
LG, Biene