Firmenwagen mit rein privater Nutzung

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Firmenwagen mit rein privater Nutzung
Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Firmenwagen. Klar ist, dass ein Firmenwagen zur privaten Nutzung an einen Mitarbeiter gestellt werden kann und die Nutzung dann pauschal mit der 1% Regelung steuerlich abgegolten werden kann. Bei einer GmbH / AG soll es auch unerheblich sein, wenn die private Nutzung über 50% hinausgeht. Aber geht auch 100% private Nutzung?  :denk:  (wohlgemerkt bei einer Kapitalgesellschaft an den Mitarbeiter bzw. auch geschäftsführenden Gesellschafter)

Wer kennst sich da genau aus und kann mir helfen?

Lieben Dank im Voraus!

LG, Biene
Hallo Bine,

wenn die 1 %-Regelung angewendet wird, spielt es keine Rolle mehr, inwiefern das Fahrzeug privat genutzt wird.

Die 1 %-Regelung macht nur deshalb Sinn, weil man damit viel privat fahren darf. Es kann und wird nicht kontrolliert, wie viel privat gefahren wird – allein schon, weil es bei dieser Regelung völlig egal ist.

Anders wäre es, wenn nur ein Fahrtenbuch geführt wird: Das muss haargenau geführt werden und die privaten Fahrten würden dann gegengerechnet werden, was sich aber in der Regel nicht lohnt, wenn die Privatfahrten mehr als 40 % ausmachen.

Kurz gesagt: Viel privat unterwegs = 1 %-Regel.
Wenig Privatfahrten = Fahrtenbuch.

LG
Hallo Pat00,

das ist mir schon klar.  ;)  Meine Frage geht etwas tiefer. Stichwort "gewillkürtes Betriebsvermögen". Es ist doch geregelt, dass ein Betriebsgegenstand zumindest zu 10% betrieblich genutzt sein muss, damit er überhaupt zum Betriebsvermögen zählen kann. In o.g. Fall, wäre das nicht erfüllt.

Bei einer Kapitalgesellschaft kann ich mir aber vorstellen, dass es dennoch ok ist, da das Fahrzeug ja sozusagen als Gehaltsbestandteil dem Mitarbeiter (auch wenn er ggf. Gesellschafter-Geschäftsführer ist) zur Verfügung gestellt wird. Wie der das dann nutzt ist egal.

Ist das so?

LG, Biene
Hallo Biene,

die Kapitalgesellschaft hat kein Privatvermögen, deshalb kann es bei ihr auch kein gewillkürtes Betriebsvermögen geben. Somit erfolgt die Nutzung des Fahrzeugs aus Sicht der GmbH zu 100% betrieblich, ganz egal in welchem Umfang der Arbeitnehmer das Fahrzeug für seine privaten Zwecke nutzt.

Hugh!
Hallo Sitting_Bull,

besten Dank! Jetzt ist der Knoten im Denkprozess geplatzt und es ist alles klar.  :wink1:

LG, Biene
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