Hi Leute
Ausgangslage:
GbR (Kleinunternehmer Regelung gewählt)
UG Gründung steht an (Kleinunternehmerregelung nicht gewählt)
Die Unternehmen haben untereinander kein Beteiligungsverhältnis.
Ist es richtig, dass der Gesamtumsatz aus beiden Unternehmen pro Gesellschafter die 17500€ Grenze gemäß Paragraph 19 UStG nicht überschreiten darf, um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen?
Konkret:
Ich besitze mit 2 Kollegen eine Gbr, dort wurde die Kleinunternehmer-Regelung gewählt. (Wegen der vereinfachten Buchführung).
Nun möchten wir eine separate UG Gründen (die gleichen 3 Gesellschafter) und mir stellt sich die Frage ist es möglich die Kleinunternehmerregelung weiter in Anspruch zu nehmen, wenn wir voraussichtlich je Gesellschafter in der UG 20T€ Umsatz erwirtschaften?
Vielen Dank im Voraus!
Peace
Flo

Ausgangslage:
GbR (Kleinunternehmer Regelung gewählt)
UG Gründung steht an (Kleinunternehmerregelung nicht gewählt)
Die Unternehmen haben untereinander kein Beteiligungsverhältnis.
Ist es richtig, dass der Gesamtumsatz aus beiden Unternehmen pro Gesellschafter die 17500€ Grenze gemäß Paragraph 19 UStG nicht überschreiten darf, um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen?
Konkret:
Ich besitze mit 2 Kollegen eine Gbr, dort wurde die Kleinunternehmer-Regelung gewählt. (Wegen der vereinfachten Buchführung).
Nun möchten wir eine separate UG Gründen (die gleichen 3 Gesellschafter) und mir stellt sich die Frage ist es möglich die Kleinunternehmerregelung weiter in Anspruch zu nehmen, wenn wir voraussichtlich je Gesellschafter in der UG 20T€ Umsatz erwirtschaften?
Vielen Dank im Voraus!

Peace
Flo