Fragen zur Selbständigkeit und Reverse Charge

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Fragen zur Selbständigkeit und Reverse Charge
Hallo,
ich mache mich grade Selbständig und habe einige Fragen. Ich war zwar beim Steuerberater, bin mir über einiges trotzdem nicht sicher.
Ich arbeite von zuhause aus und bis zum Ende des Jahres wird mit keinem Gewinn gerechnet.
Mein Auftraggeber sitzt in England (ich in Deutschland).  Die Vergütung ist prozentual vom Gewinn, d.h. ich muss keine Rechnung stellen.
Der StB hat gesagt, dass mein Auftraggeber eine monatliche Gutschrift erstellen muss
(mit Umsatz/Gewinn/Provision usw.) nach dem Reverse Charge Verfahren (?)
(Ich habe mir einiges durchgelesen, habe aber nicht soviel Ahnung darüber). Was bedeutet das genau? Wie sieht so eine Gutschrift/ Rechnung aus und muss ich da was machen ? Oder was muss mein Auftraggeber machen? Es werden doch meine Umsatzsteuer direkt abgezogen oder? Wer muss was dafür machen ???  Dazu muss ich meine USt-IdNr angeben, oder?


Außerdem hat der StB gesagt, dass er einen Antrag stellt, sodass ich kein Vorleistungen Zahlen muss?
Handelt es sich um die Umsatzsteuer oder die Lohnsteuer? Bei welcher Steuer muss ich eine Vorleistung machen ? (müsste ich dann  z.B. keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr machen?)
Ich weiß nicht ob das wichtig ist, aber es wurde gegen die Kleinunternehmer-Regelung entschieden.

Ich habe bis jetzt nur die Gewerbe angemeldet und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erstellen. Brauche ich noch was?
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