Hallo!
wir sind ein, zu einem Konzern gehörendes Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Wir erbringen bestimmte Dienstleistungen (z.b. Buchhaltung) für zwei Schwestergesellschaften; eine davon sitzt ebenfalls in Deutschland (hier berechnen wir nur Kosten ohne Gewinnaufschlag) und eine in den Niederlanden (hier berechnen wir Kosten + Gewinnaufschlag (Kostenaufschlagsmethode). Für diese Dienstleistungen berechnen wir diesen beiden Schwestergesellschaften monatlich Kosten weiter (z. B. Kosten der Kostenstelle der Buchhaltung).
Für mich stellen sich nun Fragen, die das Thema Fremdvergleichsgrundsatz (amrs length principal) und zwar im Fall der Schwestergesellschaft in Deutschland betreffen:
1. da sowohl unser Unternehmen wie auch das der Schwestergesellschaft in Deutschland sitzt, muss auf den Fremdvergleichgrundsatz geachtet werden oder gilt dies nur bei grenzüberschreitenden Transaktionen?
2. Sollte auch bei der Kostenweiterbelastung an die deutsche Schwestergesellschaft der Gewinnaufschlag angewandt werden?
Ich hoffe dass mir jemand hier helfen kann , diese Frage zu klären.
Danke !
Gilbert
wir sind ein, zu einem Konzern gehörendes Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Wir erbringen bestimmte Dienstleistungen (z.b. Buchhaltung) für zwei Schwestergesellschaften; eine davon sitzt ebenfalls in Deutschland (hier berechnen wir nur Kosten ohne Gewinnaufschlag) und eine in den Niederlanden (hier berechnen wir Kosten + Gewinnaufschlag (Kostenaufschlagsmethode). Für diese Dienstleistungen berechnen wir diesen beiden Schwestergesellschaften monatlich Kosten weiter (z. B. Kosten der Kostenstelle der Buchhaltung).
Für mich stellen sich nun Fragen, die das Thema Fremdvergleichsgrundsatz (amrs length principal) und zwar im Fall der Schwestergesellschaft in Deutschland betreffen:
1. da sowohl unser Unternehmen wie auch das der Schwestergesellschaft in Deutschland sitzt, muss auf den Fremdvergleichgrundsatz geachtet werden oder gilt dies nur bei grenzüberschreitenden Transaktionen?
2. Sollte auch bei der Kostenweiterbelastung an die deutsche Schwestergesellschaft der Gewinnaufschlag angewandt werden?
Ich hoffe dass mir jemand hier helfen kann , diese Frage zu klären.
Danke !
Gilbert