Hallo zusammen,
iwie stehe ich mir gerade selber auf dem Schlauch.
In meiner Ausbildung - weiß ich - hatten wir das Teham angesprochen, aber ich weiß nicht mehr, was dabei herauskam. Doch schon ein kleines Weilchen her...
und zwar:
wie ist es mit der Berechnung der Gewerbesteuer bei einem Rumpfwirtschaftsjahr? Wird der Freibetrag von 100.000, 00 € prt gerechnet?
Beispiel: Fima beginnt erst am 01.06.2011 mit ihrem Geschäft - heißt es nun, dass ich nur anteilmäig 7/12 von 100 T€ als Freibetrag habe?
Im Gesetz habe ich nur gefunden: "... der 100.000,00 € übersteigt"
Oder habe ich somit ein kleinen "Startbonus", Da GewSt. ja immer auf das Klaenderjahr berechnet wird?
Vllt kann mir ja jemand einen Tipp geben, wo ich entsprechnende Stellen im Gesetz dazu finden kann.
Vielen Dank schon mal
LG
K

iwie stehe ich mir gerade selber auf dem Schlauch.
In meiner Ausbildung - weiß ich - hatten wir das Teham angesprochen, aber ich weiß nicht mehr, was dabei herauskam. Doch schon ein kleines Weilchen her...

und zwar:
wie ist es mit der Berechnung der Gewerbesteuer bei einem Rumpfwirtschaftsjahr? Wird der Freibetrag von 100.000, 00 € prt gerechnet?
Beispiel: Fima beginnt erst am 01.06.2011 mit ihrem Geschäft - heißt es nun, dass ich nur anteilmäig 7/12 von 100 T€ als Freibetrag habe?
Im Gesetz habe ich nur gefunden: "... der 100.000,00 € übersteigt"
Oder habe ich somit ein kleinen "Startbonus", Da GewSt. ja immer auf das Klaenderjahr berechnet wird?

Vllt kann mir ja jemand einen Tipp geben, wo ich entsprechnende Stellen im Gesetz dazu finden kann.
Vielen Dank schon mal
LG
K