Hallo,
eine Frage.
Ich bin gerade dabei, den Bilanzbuchhalter zu absolvieren und schwimme aber im Steuerrecht total.
Eine Hausaufgabe lautet, dass ich die Gewerbesteuerrückstellung berechnen muss.
Dabei sind einzelne Sachverhalte gegeben.
Es betrifft eine KG wo ich ja erst mal die Einkünfte aus Gewerbebetrieb ermitteln bzw. korrigieren muss.
SV: Die KG hielt einen 10% Kommanditanteil an einer anderen KG und hat diesen verkauft. Dieser Veräußerungsgewinn wurde bei der KG gewinnerhöhend gebucht.
Frage: Liege ich dann richtig, dass ich somit nichts mehr korrigieren muss oder muss ich dennoch eine außerbilanzielle Änderung (§60(2) bzw. Korrektur vornehmen?
Ich weiß, für andere ist das vielleicht eine einfache Frage, aber ich komm nicht weiter.
Kann mir jemand helfen.
Vielen Dank für die Antwort.
LG´Heike
eine Frage.
Ich bin gerade dabei, den Bilanzbuchhalter zu absolvieren und schwimme aber im Steuerrecht total.
Eine Hausaufgabe lautet, dass ich die Gewerbesteuerrückstellung berechnen muss.
Dabei sind einzelne Sachverhalte gegeben.
Es betrifft eine KG wo ich ja erst mal die Einkünfte aus Gewerbebetrieb ermitteln bzw. korrigieren muss.
SV: Die KG hielt einen 10% Kommanditanteil an einer anderen KG und hat diesen verkauft. Dieser Veräußerungsgewinn wurde bei der KG gewinnerhöhend gebucht.
Frage: Liege ich dann richtig, dass ich somit nichts mehr korrigieren muss oder muss ich dennoch eine außerbilanzielle Änderung (§60(2) bzw. Korrektur vornehmen?
Ich weiß, für andere ist das vielleicht eine einfache Frage, aber ich komm nicht weiter.
Kann mir jemand helfen.
Vielen Dank für die Antwort.
LG´Heike