Hallo zusammen,
zu folgendem Sachverhalt würde ich mich über eine fachkundige Meinung freuen
In Deutschland ansässiges Unternehmen (Lieferant) beschafft IT Equipment
Das IT Equipment wird einem im Drittland ansässigen Kunden mietweise zur Verfügung (über 5 Jahre) gestellt. (Gegen Zahlung einer jährlichen Miete)
Das Eigentum der Ware verbleibt über die Vertragslaufzeit beim deutschen Lieferanten
Nach Ablauf des Mietvertrages kann der Vertrag vom Kuden verlängert werden.
Ergeben sich duch die Vermietung an einen im Drittland ansässigen Unternehmer für den deutschen Lieferanten
umsatzsteuerliche Problematiken bzw Registierungsverpflichtungen im Ausland? Wenn ja, wie kann man diese umgehen?
Viele Grüße
mromar
zu folgendem Sachverhalt würde ich mich über eine fachkundige Meinung freuen

In Deutschland ansässiges Unternehmen (Lieferant) beschafft IT Equipment
Das IT Equipment wird einem im Drittland ansässigen Kunden mietweise zur Verfügung (über 5 Jahre) gestellt. (Gegen Zahlung einer jährlichen Miete)
Das Eigentum der Ware verbleibt über die Vertragslaufzeit beim deutschen Lieferanten
Nach Ablauf des Mietvertrages kann der Vertrag vom Kuden verlängert werden.
Ergeben sich duch die Vermietung an einen im Drittland ansässigen Unternehmer für den deutschen Lieferanten
umsatzsteuerliche Problematiken bzw Registierungsverpflichtungen im Ausland? Wenn ja, wie kann man diese umgehen?
Viele Grüße
mromar