Ein ig Erwerb gegen Entgelt [COLOR=#BB0033]unterliegt im Inland der USt[/COLOR], wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
1.)Der Gegenstand gelangt bei einer Lieferung eines Mitgliedstaates in einen anderen.
[COLOR=#BB0033]2.)DER ERWERBER IST UNTERNEHMER UND ERWIRBT DEN GEGENSTAND FÜR SEIN UNTERNEHMEN,...[/COLOR]
3.)Die Lieferung wird durch einen Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens durchgeführt und unterliegt nach dem recht des Mitgliedstaates nicht einer Steuerbefreiung für Kleinunternehmer.
Gut, aber Zuvor ist der ig Erwerb wie folgt beschrieben worden:
1.)Es ist ein Umsatzsteuertatbestand, wenn ein Gegenstand von einem Mitgliedstaat in einen anderen geliefert wird.
[COLOR=#BB0033]2.)SIND SOWOHL LIEFERANT ALS AUCH ABNEHMER EIN UNTERNEHMER, DANN BESTEHT UMSATZSTEUERFREIHEIT.
Wiedersprechen sich die beiden Erklärungen denn nicht (jeweils bei Punkt 2!!)?[/COLOR]Entweder denke ich zu kompliziert oder stimmt da wirklich was nicht?
DANKE!!
1.)Der Gegenstand gelangt bei einer Lieferung eines Mitgliedstaates in einen anderen.
[COLOR=#BB0033]2.)DER ERWERBER IST UNTERNEHMER UND ERWIRBT DEN GEGENSTAND FÜR SEIN UNTERNEHMEN,...[/COLOR]
3.)Die Lieferung wird durch einen Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens durchgeführt und unterliegt nach dem recht des Mitgliedstaates nicht einer Steuerbefreiung für Kleinunternehmer.
Gut, aber Zuvor ist der ig Erwerb wie folgt beschrieben worden:
1.)Es ist ein Umsatzsteuertatbestand, wenn ein Gegenstand von einem Mitgliedstaat in einen anderen geliefert wird.
[COLOR=#BB0033]2.)SIND SOWOHL LIEFERANT ALS AUCH ABNEHMER EIN UNTERNEHMER, DANN BESTEHT UMSATZSTEUERFREIHEIT.
Wiedersprechen sich die beiden Erklärungen denn nicht (jeweils bei Punkt 2!!)?[/COLOR]Entweder denke ich zu kompliziert oder stimmt da wirklich was nicht?
DANKE!!
Bearbeitet:
TanjaK - 30.01.2011 00:44:57