Hallo liebe rechnungswesen-portal-Community,
ich habe eine eigentlich simple Frage bezüglich der Angabe der USt-IdNr., zu der ich allerdings bisher keine konkrete Antwort finden konnte.
Ist es erforderlich, dass bei einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung die USt-IdNr. des Kunden auch mit dem entsprechenden Lieferland übereinstimmen muss?
Folgendes theoretisches Beispiel: Unternehmer D in Deutschland (mit deutscher USt.IdNr.) liefert für den Kunden Ö in Österreich. Der Kunde Ö gibt nun allerdings nicht seine österreichische USt-IdNr. an, sondern seine Tschechische, da er sich dort zusätzlich umsatzsteuerlich erfasst hat. Ist dies ausreichend für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung oder muss Ö seine österreichische USt-IdNr. angeben?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
ich habe eine eigentlich simple Frage bezüglich der Angabe der USt-IdNr., zu der ich allerdings bisher keine konkrete Antwort finden konnte.
Ist es erforderlich, dass bei einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung die USt-IdNr. des Kunden auch mit dem entsprechenden Lieferland übereinstimmen muss?
Folgendes theoretisches Beispiel: Unternehmer D in Deutschland (mit deutscher USt.IdNr.) liefert für den Kunden Ö in Österreich. Der Kunde Ö gibt nun allerdings nicht seine österreichische USt-IdNr. an, sondern seine Tschechische, da er sich dort zusätzlich umsatzsteuerlich erfasst hat. Ist dies ausreichend für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung oder muss Ö seine österreichische USt-IdNr. angeben?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Bearbeitet:
SoKLR - 28.04.2015 15:55:55