Hallo,
wir sind eine sehr junge Firma die im Internationalem Handel tätig ist. Wir sind eine deutsche GmbH und haben eine gleichnamige Partnerfirma die in Kamerun für uns Hartholz produziert ( Sind aber in keiner Weise verbunden ). Wir kaufen nur bei dieser Firma ein und verkaufen diese Weltweit weiter.
Wir verkaufen die Ware größtenteils als FOB Douala, sprich ab Hafen Kamerun, die Ware wird also von uns im Ausland verkauft.
Wenn wir diese auch weiter ins Ausland verkaufen, ist diese ja definitiv Steuerfrei.
Was würde nun passieren wenn wir diese Ware nach Deutschland verkaufen ?`
Im Normalfall muss man ja beim Warenhandel innerhalb Deutschlands mit 19% Steuer rechnen, nun ist es in diesem Fall so, dass wir Ware verkaufen welche sich im Ausland befindet und unser Kunde diese verschifft und für die Ware, falls sie denn nach Deutschland importiert wird verzollt und Einfuhrumsatzsteuer bezahlt.
Nach meinem logischen Verständnis verkaufe ich diese Ware an unseren deutschen Kunden Steuerfrei denn unser Kunde kauft die Ware ja im Ausland und bezahlt ja schon 19% steuern, wenn ich Ihm diese noch berechne würde er doppelt zahlen und ein weiterer Grund ist, es ist nicht sicher ob er diese Ware überhaupt nach Deutschland importiert, diese kann auch ganz woanders hin geschickt werden.
Bei SKr04 würde ich das Konto 4110 verwenden.
Ist dieses Korrekt ?
Wenn wir die Ware importieren und auch verzollen und die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen würde ich die Ware natürlich auch mit 19% Umsatzsteuer verkaufen, kommt sicherlich auch mal vor nur bisher noch nicht.
In dem Fall wo wir die Ware in die EU verkaufen, z.B. Dänemark, hier würde ich steuerfrei verkaufen und das Konto 4125 verwenden, stimmt dies ?
In dem Fall wo wir die Ware außerhalb der EU verkaufen, z.B. Vietnam, hier würde ich steuerfrei verkaufen und das Konto 4120 verwenden, stimmt dies ?
Für Hilfe wäre ich dankbar, da wir unseren Quartalsabschluss machen müssen und dieser natürlich in Ordnung sein muss.
Unser Steuerberater ist hier ein wenig überfragt, hat keine Erfahrung mit Internationalem Handel und wenn man beim Finanzamt fragt gibt es unterschiedliche Meinungen und eine verbindliche schriftliche Aussage würde zuviel Zeit in Anspruch nehmen.
Gruß
John
wir sind eine sehr junge Firma die im Internationalem Handel tätig ist. Wir sind eine deutsche GmbH und haben eine gleichnamige Partnerfirma die in Kamerun für uns Hartholz produziert ( Sind aber in keiner Weise verbunden ). Wir kaufen nur bei dieser Firma ein und verkaufen diese Weltweit weiter.
Wir verkaufen die Ware größtenteils als FOB Douala, sprich ab Hafen Kamerun, die Ware wird also von uns im Ausland verkauft.
Wenn wir diese auch weiter ins Ausland verkaufen, ist diese ja definitiv Steuerfrei.
Was würde nun passieren wenn wir diese Ware nach Deutschland verkaufen ?`
Im Normalfall muss man ja beim Warenhandel innerhalb Deutschlands mit 19% Steuer rechnen, nun ist es in diesem Fall so, dass wir Ware verkaufen welche sich im Ausland befindet und unser Kunde diese verschifft und für die Ware, falls sie denn nach Deutschland importiert wird verzollt und Einfuhrumsatzsteuer bezahlt.
Nach meinem logischen Verständnis verkaufe ich diese Ware an unseren deutschen Kunden Steuerfrei denn unser Kunde kauft die Ware ja im Ausland und bezahlt ja schon 19% steuern, wenn ich Ihm diese noch berechne würde er doppelt zahlen und ein weiterer Grund ist, es ist nicht sicher ob er diese Ware überhaupt nach Deutschland importiert, diese kann auch ganz woanders hin geschickt werden.
Bei SKr04 würde ich das Konto 4110 verwenden.
Ist dieses Korrekt ?
Wenn wir die Ware importieren und auch verzollen und die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen würde ich die Ware natürlich auch mit 19% Umsatzsteuer verkaufen, kommt sicherlich auch mal vor nur bisher noch nicht.
In dem Fall wo wir die Ware in die EU verkaufen, z.B. Dänemark, hier würde ich steuerfrei verkaufen und das Konto 4125 verwenden, stimmt dies ?
In dem Fall wo wir die Ware außerhalb der EU verkaufen, z.B. Vietnam, hier würde ich steuerfrei verkaufen und das Konto 4120 verwenden, stimmt dies ?
Für Hilfe wäre ich dankbar, da wir unseren Quartalsabschluss machen müssen und dieser natürlich in Ordnung sein muss.
Unser Steuerberater ist hier ein wenig überfragt, hat keine Erfahrung mit Internationalem Handel und wenn man beim Finanzamt fragt gibt es unterschiedliche Meinungen und eine verbindliche schriftliche Aussage würde zuviel Zeit in Anspruch nehmen.
Gruß
John