Ist Versteuerung

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[ geschlossen ] Ist Versteuerung
Guten Morgen,

wir haben Ist-Versteuerung und unser Programm unterstützt dies nicht automatisch.

Nun habe ich mir eine Nebenbuchhaltung im excel erstellt und zum 31.12.08 gebucht:

Ust an Ust-Vorauszahlung
     an Vorsteuer
     an Ust noch nicht fällig

Damit ist das Ust Konto 2008 auf Null.

Was mache ich aber nun in 2009 mit dem Konto "Ust noch nicht fällig"???
Ich würde es jetzt umbuchen auf das laufende Ust Konto, da es ja die Ust in 2009 ist, sofern die Kunden in 2009 bezahlen werden.

Lieg ich richtig oder hat jemand eine elegantere Lösung für mein Problem??

Danke schon mal!!
Gruß
Ponschie
Hallo ihr Lieben!

Ich weiß...Ist-Versteuerung ist nen doofes Thema...aber ich bin wirklich für jeden Denkanstoß dankbar!!

LG
Hat denn wirklich niemand eine Idee für mein Problem? Blöde Ist-Versteuerung!

:cry:
hi,

kannst du bitte den sachverhalt genauer erklären. ist es eine rechnung mit leistung 2009? und diese ist in 2008 bez.? wie wurde im alten jahr gebucht?

[color=#0000FF]Bank/Kasse an Erlöse (ust-unwirksam)
                                         an "ust nicht fällig"[/color]
in diesem fall würde ich in 2009 buchen:

[color=#0000FF]durchlaufender Posten (#1370) an Erlöse (ust-wirksam)#4400 und

Erlöse (ust-unwirksam) an durchlaufender Posten (#1370)
"ust nicht fällig"            an durchlaufender Posten (#1370[/color])

Viele Grüße

fibu+ :wink:
Hi fibu+,

nein, Rechnung und Leistung beides in 2008...Bezahlung durch den Kunden aber erst in 2009.

Ist-Versteuerung heißt ja nach vereinnahmten Entgelten. Also Ust ist erst fällig, wenn die Bezahlung erfolgt, also in 2009. Da unser Programm die Ist-Versteuerung nicht kennt, habe ich zum Jahresende alles was noch nicht bezahlt wurde umgebucht auf "Ust-noch nicht fällig". Zuvor hatte ich die Ausgangsrechnungen wie gehabt "Debitor an Erlös an Ust" gebucht. Diese Vorgehensweise ist wohl soweit okay. Ich hab das im letzten Jahr mit meinem ehemaligen Kursleiter besprochen. Dooferweise hab ich ihn nicht gefragt, was ich dann im neuen Jahr mit dem Konto "Ust-noch nicht fällig" machen soll.

Ich würde es jetzt halt umbuchen auf das Ust-Konto und am Jahresende wiederrum die noch nicht fällige ausbuchen. Aber ich hab keine Ahnung, ob das so in Ordnung ist und hab Angst, da jetzt nen Denkfehler drin zu haben. Aber mir will einfach nichts Gescheiteres einfallen.

Ne Idee?
LG
Ponschie
hi,

ahhhhhh Groschen ist gefallen :mrgreen: , kenne so ein fall auch, da ist es so dass, wenn im neuen Jahr der Gedeingang gegen den Debitor gebucht wird, automatisch die ust abgeführt wird. der debitor wurde so geschlüsselt.
wie das mit der "ust nicht fällig" ist klär ich am montag in büro,
bis dann, schönes WE

LG
fibu+
so also,

im alten jahr buchen wir deb. an erlöse und ust nicht fällig
und im neuen jahr wir dann bei zahlungseingang gegen deb. gebucht und automatisch (bei uns) ust nicht fällig an ust gebucht.

LG

fibu+ :wink:
1.000 Dank!

LG  :P
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