Eine GmbH A wirft keinen Gewinn ab, sondern Schulden gegenüber den Gesellschaftern X (Gesellschafterdarlehen), sowie
Verlustvorträge.
Der Gesellschafter (ebenfalls eine GmbH X ) will seinen Anteil an A an den anderen Gesellschafter (Privatperson B) zu symbolichen Preis von z.B. €.10,- verkaufen, um aus der GmbH A auszutreten.
Welche Steuer würde anfallen bei dem übernehmenden Gesellschafter B, dem austretenden Gesellschafter GmbH X, und der GmbH A selbst :
a - wenn das Gesellschafterdarlehen gegenüber X beibehalten wird;
b - wenn das Gesellschafterdarlehen gegenüber X auf Käufer B übertragen wird;
c - wenn das Gesellschafterdarlehen gegenüber X erlassen / aufgelöscht wird;
Was ist zweckmäßiger oder günstiger ?
Verlustvorträge.
Der Gesellschafter (ebenfalls eine GmbH X ) will seinen Anteil an A an den anderen Gesellschafter (Privatperson B) zu symbolichen Preis von z.B. €.10,- verkaufen, um aus der GmbH A auszutreten.
Welche Steuer würde anfallen bei dem übernehmenden Gesellschafter B, dem austretenden Gesellschafter GmbH X, und der GmbH A selbst :
a - wenn das Gesellschafterdarlehen gegenüber X beibehalten wird;
b - wenn das Gesellschafterdarlehen gegenüber X auf Käufer B übertragen wird;
c - wenn das Gesellschafterdarlehen gegenüber X erlassen / aufgelöscht wird;
Was ist zweckmäßiger oder günstiger ?
