Liebe Forumteilnehmer,
es gebe ein Kinderbett, welches Anfang 2015 für eine Ferienwohnung erworben und vom ehemaligen Steuerberater aus irgendeinem Grund nicht abgeschrieben wurde. Nun will das Finanzamt wissen, weshalb keine Abschreibung vorgenommen worden ist, was der Ferienwohnungseigentümer natürlich nicht beantworten kann.
1. Frage: Kann der Eigentümer jetzt oder vielleicht sogar rückwirkend das Bett für den Eigenbedarf von sich selbst erwerben? Wie muss man das dokumentieren / welche Nachweise erbringen?
2. Frage: Wenn der ehemalige Steuerberater bei der Beantworten der Fragen des FA nicht helfen will, weil er sein Mandat niedergelegt hat, obwohl er sich in jenem Jahr mit den Steurn und Buchhaltung beschäftige, kann man ihn laut Gesetz dazu zwingen?
Vielen Dank und ein schönes Restwochenende!
es gebe ein Kinderbett, welches Anfang 2015 für eine Ferienwohnung erworben und vom ehemaligen Steuerberater aus irgendeinem Grund nicht abgeschrieben wurde. Nun will das Finanzamt wissen, weshalb keine Abschreibung vorgenommen worden ist, was der Ferienwohnungseigentümer natürlich nicht beantworten kann.
1. Frage: Kann der Eigentümer jetzt oder vielleicht sogar rückwirkend das Bett für den Eigenbedarf von sich selbst erwerben? Wie muss man das dokumentieren / welche Nachweise erbringen?
2. Frage: Wenn der ehemalige Steuerberater bei der Beantworten der Fragen des FA nicht helfen will, weil er sein Mandat niedergelegt hat, obwohl er sich in jenem Jahr mit den Steurn und Buchhaltung beschäftige, kann man ihn laut Gesetz dazu zwingen?
Vielen Dank und ein schönes Restwochenende!