Hallo zusammen,
ich schlage mich seit Wochen mit einer Frage herum, die mir bisher keiner beantworten konnte.
Wir führen eine Veranstaltung in Spanien durch und haben dazu Räume und Hotelzimmer direkt in Spanien angemietet. Auf den spanischen Rechnungen für Veranstaltungsräume und Hotelzimmer wurde nun die spanische MwSt. aufgeschlagen. M. E. ist das falsch, denn wenn ich das über ein Reisebüro gebucht hätte, wäre keine Steuer aufgeschlagen worden. Die Spanier lassen sich aber nicht erweichen und wollen keine Nettorechnung stellen. Ein Gespräch mit dem deutschen Finanzamt erbrachte nichts: „wir haben nichts mit der spanischen USt. zu tun!“ Im spanischen Fa. komme ich auch nicht weiter, da dort keiner Englisch kann. Unser Steuerberater sagt, wie sollen uns einen Fisklavertreter in Spanien holen. In einer EU-Richtline steht, dass das nicht nötig ist, wenn beide eine UStId haben -wir haben beide eine -. Also, nichts genaues weiß man nicht.
Egal, da ich keine Nettorechnung bekomme, muss ich mir die Steuer wohl oder übel über die Finanzbehörde zurückholen. Spätestens dann werde ich wissen, was nun richtig war.
Kann mir jemand sagen, wie man sich die gezahlte ausländische MwSt. zurückholt bzw. an wen man sich wendet? Früher ging das über ein spezielles Fa. in Deutschland. Doch irgendwie konnte ich nicht herausfinden, ob das noch so ist und wie man das aktuell genau anstellt bzw. was man dazu alles benötigt.
Im Voraus schon einmal 1000 Dank
Vladi
ich schlage mich seit Wochen mit einer Frage herum, die mir bisher keiner beantworten konnte.
Wir führen eine Veranstaltung in Spanien durch und haben dazu Räume und Hotelzimmer direkt in Spanien angemietet. Auf den spanischen Rechnungen für Veranstaltungsräume und Hotelzimmer wurde nun die spanische MwSt. aufgeschlagen. M. E. ist das falsch, denn wenn ich das über ein Reisebüro gebucht hätte, wäre keine Steuer aufgeschlagen worden. Die Spanier lassen sich aber nicht erweichen und wollen keine Nettorechnung stellen. Ein Gespräch mit dem deutschen Finanzamt erbrachte nichts: „wir haben nichts mit der spanischen USt. zu tun!“ Im spanischen Fa. komme ich auch nicht weiter, da dort keiner Englisch kann. Unser Steuerberater sagt, wie sollen uns einen Fisklavertreter in Spanien holen. In einer EU-Richtline steht, dass das nicht nötig ist, wenn beide eine UStId haben -wir haben beide eine -. Also, nichts genaues weiß man nicht.
Egal, da ich keine Nettorechnung bekomme, muss ich mir die Steuer wohl oder übel über die Finanzbehörde zurückholen. Spätestens dann werde ich wissen, was nun richtig war.
Kann mir jemand sagen, wie man sich die gezahlte ausländische MwSt. zurückholt bzw. an wen man sich wendet? Früher ging das über ein spezielles Fa. in Deutschland. Doch irgendwie konnte ich nicht herausfinden, ob das noch so ist und wie man das aktuell genau anstellt bzw. was man dazu alles benötigt.
Im Voraus schon einmal 1000 Dank
Vladi