Körperschaftsteuer

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[ geschlossen ] Körperschaftsteuer
Hallo sroko,

saubere Arbeit, es ist tats. so das nach Satz 3 erst die verdeckte abgezogen wird und nach Satz 4 wieder hinzugerechnet wird. Hab dies vollkommen ausser acht gelassen.  :oops:

@Kevin
ich denke nach sroko´s Antwort dürfte nun bezgl. der verdecketen Einlagen alles klar sein.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 30.11.2009 14:22:59
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Anisimi,

danke für deine Rückantwort zu meinem Beitrag. In meiner Ausbildung gabs den Satz noch nicht und ich muss halt schauen, das ich auch auf nem einigermaßen aktuellen Stand bleib und mich da selber einlesen und nachschlagen.
Da ist es halt schön, wenn man Berichtigungen oder Bestätigungen bekommt zu den eigenen Postings.

:D
schönen Abend

sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ihr beide verwirrt doch den armen kevin111 so richtig. :lol:

kevin111 die Frage war, welcher Ansatz der Miete???

21600,-€ oder 36000,-€

Jetzt du!!!

Gruß BiBu
Beste Grüße BiBu
Hallo BiBu,
ich bin nicht verwirrt.
Aber jetzt mal zu meiner Lösung.
Wir sind in der Körperschaftsteuer.

Bsp.1
JÜ 385600€  
Miete darin enthalten 36000€ wurde als Aufwand abgezogen.
Körperschaftsteuer zahlt die GmbH von 385600€
Der Alleingesellschafter X  macht eine Einlage von 14400€.
Diese wirkt sich logischerweise nicht auf die Körperschaftsteuer aus.

Zu unserem Bsp
Jü 400000€
Der Unterschiedsbetrag zu 385600€ ist die verdeckte Einlage von 14400€
Mietverpflichtung 36000€
Die GmbH zahlt aber nur 60% = 21600€
Das bedeutet es bleiben 14400€ als verdeckte Einlage in der GmbH.
R 40.Abs.2 Verdeckte Einlagen.
Verdeckte Einlagen dürfen sich nicht auf die Höhe des Einkommens der Empfängerkörperschaft auswirken. Soweit verdeckte Einlagen den Steuerbilanzgewinn der Körperschaft erhöht haben, sind sie außerbilanziell bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens in Abzug zu bringen.
Grundsätzlich erhöhen verdeckte Einlagen das körperschaftsteuerliche Einkommen der KapG nicht § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2007 von 13. Dezember 2006, BGBl I 2006 S. 2878
Weiter zum Bsp

Jü 400000€ - 14400€ = 385600€
Das ist der Betrag von der die GmbH die Körperschaftsteuer zu zahlen hat.

Der Unterschied liegt bei der Einlage ja nur darin das sie nicht ausgezahlt wurde, sondern sofort in der GmbH bleibt. …Oder…

Gruß Kevin
Hallo Kevin,

Respekt!!!!
Sehr gut bisher ausgearbeitet aber zur Lösungsfindung schau auch noch mal in H 40 "Nutzungsvorteile" KStR rein.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hi Kevin,

ja das Ergebnis ist soweit korrekt ! Aber halt nur bis §8 Satz 3 und du musst jetzt aber auch Satz 4 prüfen.

Ich geb dir hier mal einen Link zu einem PDF das ich dazu gefunden habe mit Beispiel:

Musst bei Nr.6 schauen in dem PDF

http://www.wennekers.com/WPG/content_de/temp/W&P_2007_04.pdf

Ansonsten schau noch mal oben mein Beispiel.

Lg

Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
So ich hab mich jetzt nach Ansimis Hinweisen auch noch einmal schlau gemacht und bin zu folgendem Ergebnis gekommen  :shock: (Was ich auch so nohc nicht wusste  :oops: )

1. Der Lösungsweg den ich vorgeschlagen habe wäre zwar richtig, ABER nur, wenn es sich statt der Miete
um ein z.B Grundstück etc. handeln würde.  ----> weil ? siehe 2.

2. eine Verdeckte EINLAGE muss einen Posten auf der AKTIV mehren oder auf der PASSIV mindern
   ---> z. Sacheinlagen, aber auch Forderungen, Verbindlichkeiten etc.

Dies macht aber eine Miete NICHT, das sie im Vorraus so vereinbart wurde, so dass keine Verbindlichkeit entfällt und kein Aktivposten erhöht oder gebildet wird. .

ABER wenn z.B eine Jahresmiete von 21600,- € vereinbart war  und die GMBH diese nicht zahlen würde/müsste, weil der Gesellschafter darauf verzichtet OBWOHL 21600,- € vereinbart war laut Mietvertrag, dann liegt eine verdeckte Einlage vor.

Weil jetzt wird eine Verbindlichkeit auf der Passivseite gemindert.

Also an Kevin:
Es ist leider gar keine verdeckte Einlage gegeben.
Steuerlich hat dies also (imho) keine Auswirkungen.

Was sich aus einer vermeintlich leichten Aufgabe so für Verwirrungen ergeben.  :shock:

Quelle: BFH Urteile und das Buch Laufbahnprüfung/Steuerberaterprüfung (da hab ich das Beispiel zur Miete gefunden :-)


Lg


Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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