KStG
Frage 1.
Der Alleingesellschafter X hat der GmbH ein unbebautes Grundstück zur Nutzung überlassen. Die Gesellschaft zahlt nur 60% der ortsüblichen Miete, die bei mtl. 3000€ liegt.
Was wird bei der Emittlung des zur versteuernden Einkommens bei Kapitalgesellschaften angesetzt.
JÜ 400000€
+Miete 21600 (60%
Oder 36000€
Frage 2.
Die Ehefrau des Alleingesellschafters verkauft ihren PKW für 50000€ an die GmbH.
Der Fremdveräußerungspreis betrug zu diesem Zeitpunkt 35000€.
Die GmbH nimmt eine Sonderabschreibung von 15000€ vor.
Die Abschreibung wurde dann von 35000€ vorgenommen.
Ich denke hier liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung gemäß. §8Abs.3 S2 KStG vor. Daher sind die 15000€ bei der Ermittlung des Einkommens der Kapitalgesellschaft wieder hin zu zu rechnen….Oder
Frage 1.
Der Alleingesellschafter X hat der GmbH ein unbebautes Grundstück zur Nutzung überlassen. Die Gesellschaft zahlt nur 60% der ortsüblichen Miete, die bei mtl. 3000€ liegt.
Was wird bei der Emittlung des zur versteuernden Einkommens bei Kapitalgesellschaften angesetzt.
JÜ 400000€
+Miete 21600 (60%
Oder 36000€
Frage 2.
Die Ehefrau des Alleingesellschafters verkauft ihren PKW für 50000€ an die GmbH.
Der Fremdveräußerungspreis betrug zu diesem Zeitpunkt 35000€.
Die GmbH nimmt eine Sonderabschreibung von 15000€ vor.
Die Abschreibung wurde dann von 35000€ vorgenommen.
Ich denke hier liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung gemäß. §8Abs.3 S2 KStG vor. Daher sind die 15000€ bei der Ermittlung des Einkommens der Kapitalgesellschaft wieder hin zu zu rechnen….Oder