Hallo liebe Forumteilnehmer,
ich brauch eine schnelle Hilfe ( nach Möglichkeit mit Referenzierung auf Gesetzestext):
Wir sind als Dienstleister im Debitorenmanagement tätig und buchen regelmäßig auf Anweisung anderer Bereiche (i.d.R. Callcenter) Forderungen aus oder Guthaben ein, bspw. als Kulanzgutschrift oder wegen Warenverlust. Für die Buchungsanweisungen nutzen wir verschiedene Kommunikationswege, größtenteils aber verschiedene Ticketsysteme, deren Daten unter Angabe des beauftragenden Users archiviert werden. Als Buchungsbeleg dient in diesen Fällen das Ticket. Uns stellt sich aktuell die Frage, ob in Ausnahmefällen auch eine e-Mail als Buchungsbeleg ausreichend sein kann. Beispiel:
1) Callcenter-Agent schreibt e-Mail an uns („bitte für Kunden xy 5€ Kulanz einbuchen“)
2) BFS finance-Mitarbeiter bucht Kulanzgutschrift manuell in Debitorenmanagementsystem und erstattet diese an den Endkunden
Die Frage die sich hauptsächlich stellt ist
a) Sind Kulanzgutschriften ( auch ohne vorherigen Geschäftsvorfall) immer steuerpflichtig bei Endkunden aus Deutschland?
b) Muss bei Warenverlust zwingend eine Gutschrift erstellt werden ( Beleg ) erzeugt werden oder kann die Rechnung auch ausgebucht werden?
Gruß
Uwe
ich brauch eine schnelle Hilfe ( nach Möglichkeit mit Referenzierung auf Gesetzestext):
Wir sind als Dienstleister im Debitorenmanagement tätig und buchen regelmäßig auf Anweisung anderer Bereiche (i.d.R. Callcenter) Forderungen aus oder Guthaben ein, bspw. als Kulanzgutschrift oder wegen Warenverlust. Für die Buchungsanweisungen nutzen wir verschiedene Kommunikationswege, größtenteils aber verschiedene Ticketsysteme, deren Daten unter Angabe des beauftragenden Users archiviert werden. Als Buchungsbeleg dient in diesen Fällen das Ticket. Uns stellt sich aktuell die Frage, ob in Ausnahmefällen auch eine e-Mail als Buchungsbeleg ausreichend sein kann. Beispiel:
1) Callcenter-Agent schreibt e-Mail an uns („bitte für Kunden xy 5€ Kulanz einbuchen“)
2) BFS finance-Mitarbeiter bucht Kulanzgutschrift manuell in Debitorenmanagementsystem und erstattet diese an den Endkunden
Die Frage die sich hauptsächlich stellt ist
a) Sind Kulanzgutschriften ( auch ohne vorherigen Geschäftsvorfall) immer steuerpflichtig bei Endkunden aus Deutschland?
b) Muss bei Warenverlust zwingend eine Gutschrift erstellt werden ( Beleg ) erzeugt werden oder kann die Rechnung auch ausgebucht werden?
Gruß
Uwe