Landwirtschaft

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Landwirtschaft, Besteuerung Landwirtschaft
Hallo, ich betreue ein Landwirtschaftsbetrieb. Leider kann mir keiner Auskunft geben, ob dieser Regelbesteuert oder Durchschnittbesteuert ist. Kann ich das irgendwo erfragen? Wenn noch weiteres wissenswertes über die Buchhaltung in einem Landwirtschaftbetrieb bekannt ist - bitte alles mitteilen. Vielen Dank im voraus.  MFG
Lexware, EÜR
Hallo,

hat der gerade erst angefangen?

Grundsätzlich ist eine Durchschnittsbesteuerung bei L+F durchzuführen. Der Landwirt muss gegenüber dem FA erklären, dass er auf diese Durchschnittsbesteuererung verzichtet. § 24(4) UStG.
Wenn das Mandat gerade erst übernommen wurde, aber schon bestanden hat, sollte man das in der vorherigen Buchführung sehen. Wenn das Unternehmen neu gegründet wurde, ist wenn gewünscht sofort der Antrag auf Verzicht  der Durchschnittbesteuerung zu stellen. Übrigens ist man 5 Jahre daran gebuden und kann nicht wechseln wie man will. Eigentlich gibt es aber kaum ein Grund für Land und Fortwirte auf diese Durchschnittsbesteuerung zu verzichten.
Im zweifel würde ich beim FA nachfragen ob der Antrag gestellt wurde.

Grüße
Hallo, vielen Dank für die Antwort. D.h. im Umkehrschluss ich kann auch nur 10,7 % Vorsteuer ziehen bei Rechnungen über 19 % und wie verbuche ich das mit den 7 % Vorsteuer ? Laut Auskunft vom Landwirt schreibt er zwar sehr selten Rechnungen, aber dann nur mit 10,7 % - somit kann ich davon ausgehen das er die Durchschnittbesteuerung hat, oder?

Kennst du dich sehr gut mit der Buchhaltung eines Land- und Forstwirt aus? Es kommen bestimmt noch viele Fragen bei mir auf, die ich gerne diskutiert hätte.

Grüße
Lexware, EÜR
Hallo, habe ich vergessen, der Landwirt besteht bereits seit vielen Jahren. Jedoch übernimmt jetzt der Sohn das Anwesen, da seine Mutter gestorben ist. Die Buchhaltung ist für die letzen vier Jahre liegengeblieben.

Grüße
Lexware, EÜR
Hallo,

also wenn du nicht wirklich Ahnung von der Besteuerung bei L+F hast, würde ich ganz schnell, ganz weit weglaufen (ich komme selbst auch mit).
Es ist nicht ganz so einfach wie man denkt. Es gibt Umsätze die unterliegen dem Steuersatz von 10,7% andere dem vollen von 19% (für zugekaufte Produkte) und dann gibt es noch mal den VSt Abzug  von 5,5%.

Also im Grundsatz ist es so, dass der Umsatz mit 10,7% versteuert wird und im Gegenzug die VSt pauschal mit 10,7% gezogen wird. Das mit den 10,7% hat nichts mit den Eingangsrechnungen zu tun sondern mit dem Umsatz des Landwirts. Das bedeutet, der Landwirt kommt so immer auf eine Zahllast von 0€. Es darf dann die VSt nicht mehr auf die Eingangsrechnungen gezogen werden. Mit dem pauschalen VSt-Abzug ist alles abgegolten.    
Also der Landwirt erwirtschaftet 10000€ + 10,7% USt = 1070€ und kann 1070€ als VSt geltend machen. Es ist völlig gleich wieviel Rechnungen er bekommen hat. Deshalb lohnt sich gerade in der Investitionszeit diese Besteuerung oft nicht. So eine Landmaschine ist sowas von teuer und enthält damit soviel VSt die er nicht bekommt, dass es besser wäre zu wechseln. Blöderweise bindet man sich so aber immer 5 Jahre und man kann nicht hin und her wechseln wie man will.

Aber eben wie oben schon gesagt würde ich die Finger davon lassen. Es ist USt-lich nicht leicht und auch ESt-lich anders. Gerade wenn Tierzuch mit bei ist hat man mit den Vieheinheiten wirklich viel Freude. (gewerbliche Tierzucht und so ein Mist) Es gibt speziel für Landwirte Steuerberater mit diesem Schwerpunkt. (Landwirtschaftlichen Buchungsstellen)
Übrigens gibt so eine Art ungeschriebenes Gesetz für die Steuerberaterprüfungen, dass Land und Forstwirtschaft nicht geprüft wird, da es sich um ein Spezialgebiet handelt. Und eigentlich sind diese Prüfungen nicht nett und rücksichtsvoll. Das zeigt schon mal was das für ein besonderes Gebiet ist.

Grüße
Hallo,

erst einmal vielen Dank. Ich muss ergänzend sagen, ich mache "nur" die Buchhaltung. Vom Jahresabschluss und der Einkommensteuererklärung lasse ich sowieso die Finger.

Ich habe mich darauf eingelassen, da mir jemand gesagt hat, der soetwas angeblich auch bearbeitet, dass ganz normal buchen kann. D.h. für mich im vereinfachten Sinne ich buche Kosten + Vorsteuer (lt. Rechnung) an Verbindlichkeiten, oder buche ich die komplette Eingangsrechnung auf Kosten (inkl. Vorsteuer). Bei den Umsätzen würde ich buchen Forderungen an Erlöse + Steuer 10,7 % (lt. Rechnung).  Jeden Monat oder jährlich für die vergangenen Jahren, buche ich dann den Betrag x aus dem Umsatzsteuerkonto - Beispiel oben 1.070 € aus den Kosten in die Vorsteuer - somit erhöht sich der "Gewinn". Oder bin ich jetzt ganz durcheinander.

Grüße
Lexware, EÜR
Hallo,

nein so geht es nicht.

Aus den Eingangsrechnungen darf die VSt nicht gezogen werden. Es wird die VSt pauschal gezogen und zwar auf der Grundlage der eigenen Umsätze.
Bedeutet laut Beispiel oben: hat der Mandant 10000€ Umsatz muss er 1070€ an das FA abführen und im Gegenzug darf er pauschal VSt geltend machen auf Grundlage seines Umsatzes ,also auch genau 1070€.
Wieviel VSt auf den Eingangsrechungen steht bzw. wieviel Eingangsrechnungen er überhaupt hat  ist vollkommen unwichtig. Auch wenn er gar keine Rechnung hat oder einen Traktor für 250.000€ + 47.500€ USt gekauft hat, zieht er die pauschal VSt von 1070€.

Er kommt so immer auf eine Steuerzahllast von 0€. Außer er hat noch andere Umsätze die nicht unter diese Pauschalversteuerung fallen.

Grüße
Hallo,

habe noch einmal darüber nachgedacht.

Somit buche ich z. Bsp:

Verkauf von Rindvieh – 1200 Bank an 8200 Erlöse   oder     Deb (10000) an 8200
Einkauf von Futter für Kühe  - 4980 (Betriebsbedarf) an 1000 Kasse oder an Kreditor je nach Beleg.

Somit werden die Vorsteuer und die Umsatzsteuerkonten überhaupt nicht angesprochen.
Das müsste jetzt so richtig sein.

Grüße
Bearbeitet: Marcus - 25.02.2013 17:33:18
Lexware, EÜR
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