ich prüfe zur Zeit an meinem Arbeitsplatz Kreditoreneingangsrechnungen, d.h. ich soll Steuerschlüssel dafür vergeben. Nun habe ich z.B. Rechnungen bei denen Lieferungen aus dem Drittland nach Deutschland (wo mein Unternehmen sitzt) stattfinden. Ich vergeben hier in SAP den Steuerschlüssel V0.
Eine ebenfalls zuständige Mitarbeiterin sagte mir, dass es sich bei diesen Lieferungen um steuerfreie Lieferungen (laut §6 USTG) handeln würde. Das verstehe ich allerdings nicht, denn es findet doch keine Ausfuhrlieferung statt, d.h. der Gegenstand wird nicht in das Drittland eingeführt, sondern kommt ja aus dem Drittland. Insofern kann doch §6(1)Nr.1 USTG nicht erfüllt sein?
Ich würde diese Lieferung folgendermaßen bewerten (falls "unverzollt und unversteuert", was wohl immer der Fall ist laut der Mitarbeiterin): laut §3(6) USTG ist der Ort der Lieferung nicht im Inland, d.h. diese Lieferung ist nicht steuerbar und kann somit auch nicht steuerfrei sein. Der Abnehmer muss allerdings EUST zahlen und darf sich diese als VST abziehen.
Gehe nach Deinem Bauchgefühl. Stelle Dir vor, Du verkaufst Fernseher an deutsche Kunden. 1000,- + 119,- EUR USt. Nun bietet ein Schweizer Versandhaus genau diesen Fernseher auch für umgerechnet 1000,- EUR an. Sollte der deutsche Kunde für den Einkauf in der Schweiz mit 1000,- EUR wegkommen? Oder sollen wir in Deutschland wenigstens diese 119,- EUR noch ausgleichen? Was sagt Dein Gerechtigkeitssinn? Wenn Du das so siehst wie unsere Abgeordneten, wird die USt fällig. Private erhalten vom Ausland eine Bruttorechnung. Unternehmer erhalten eine Nettorechnung. Und dann kommen die Beträge laut Zollpapieren obendrauf. Bei Kleinkram im Paketversand nimmst Du das Automatikkonto "Waren Drittland 19% VSt/ 19 % USt".
Im UStG ist fast alles steuerbar. Manche Lieferungen und Dienstleistungen werden aber befreit. Eine befreite Lieferung aus der Schweiz wären menschliche Organe. Ansonsten wie oben beschrieben.
Wenn dein Unternehmen die menschlichen Organen, menschliches Blut oder Frauenmilch kauft, dann ist die Einfuhr steuerfrei.
Ansonsten, du buchst die Waren auf die Entsprechenden Aufwands/Bestandskonten und beim Vorliegen der Rechnung von Zoll oder Spediteur- die Einfuhrumsatzsteuer.
Danke. Das die EUST existiert und auch den Grund das kenne ich. Ich frage mich nur warum meine Anleiterin von einer steuerfreien Lieferung spricht und dachte eher, dass sie damit die daneben existierende normale UST meint. Also bei Lieferungen aus dem Drittland soll ich den Steuerschlüssel V0 in SAP vergeben. Was doch 0% Vorsteuer bedeutet?! Was ich aber wiederum auch nicht verstehe, denn solange die EUST bezahlt werden muss, darf doch auch die Vorsteuer gezogen werden?! Und um den VST-Abzug für die normale UST kann es sich ja nicht handeln, da die Lieferung aus dem Drittland bei "unverzollt und unversteuert" garnicht steuerbar ist?!
Ich arbeite erst seit drei Tagen in der Buchhaltung und mit SAP, daher sind meine Kenntnisse noch gering. Mein Studium ist über 10 Jahre her.
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