nachlaufende Betriebsausgaben

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nachlaufende Betriebsausgaben, Schuldenabwicklung für ehemaligen Betrieb
Hallo zusammen,

bis 2001 bestand ein Gewerbebetrieb der pleite ging. 2014 gründete dessen Inhaber einen neuen Betrieb mit dem selben Unternehmenszweck. Der Inhaber zahlt in Raten die Schulden des ehemaligen Betriebes ab. Kann er diese Zahlungen als Betriebsausgaben deklarieren? Danke für Tips.

Grüsse
Hallo rkbuero,

aus meiner Sicht kann er das nicht. Die beiden Unternehmen haben miteinander nichts zu tun. Außerdem sind Ratenzahlungen im allgemeinen keine Betriebsausgabe. Alle Kosten hätten im Zusammenhang mit der letzten Steuererklärung 2001 geltend gemacht werden müssen. Das der Betrieb pleite ging, spielt dabei keine Rolle.

MfG
Wenn bei der Aufgabe des alten Betriebs alles richtig gelaufen ist, ist der Inhaber im Zeitpunkt der Aufgabe des Betriebs im Zweifel zur Bilanzierung übergegangen bzw. hätte dies tun müssen. D.h. alle steuerlichen Konsequenzen wurden bereits gezogen, auch wenn die Zahlung später erfolgte. Wenn dies nicht geschehen ist, hat der Inhaber grundsätzlich Pech gehabt, es sei denn die Steuerfestsetzung des Aufgabejahres ist noch änderbar. Betriebsausgaben des alten Betriebs im neuen Betrieb unterzubringen, ist nicht möglich. Dies gilt erst recht für Zahlungen, die von vorn herein keine Betriebsausgaben darstellen (wie z.B. Darlehenstilgungen).

Da der Unternehmenszweck derselbe sein soll, hätte die Möglichkeit bestanden, dass man argumentiert, der alte Betrieb wurde nicht aufgegeben, sondern ruhte nur und wird jetzt wieder aktiviert. Aber dieser Weg scheint nach der Sachverhaltsschilderung auch versperrt.
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