zuerst Beispiel laut meinem Lehrbuch:
Am 10.2.2009 erfolgt eine Lieferung von waren von Unternehmer A an Unternehmer B mit folgendem Rechnungsbetrag: Nettobetrag €1.000,- zuzüglich 20% USt €200,-.
Unternehmer A schuldet nach der Sollbesteuerung dem Finazamt im Voranmeldungszeitraum Februar 2009 €200 (Fälligkeit 15.04.2009).
Unternhmer B hat aufgrund der vorliegenden Rechnung für den Voranmeldungszeitraum Februar 2009 einen Vorsteuerabzug in der Höhe von €200,-.
[COLOR=#BB0033]Am 10.03.2009 wird diese Warenlieferung vereinbarungsgemäß mit einem Skonto von 3% bezahlt.
Unternehmer B zieht sich daher vom gesamten Bruttobetrag von €1.200,- einen Skontobetrag von 3% in der Höhe von €36,- ab. Der gesamte Skonto beträgt also €36,- und teilt sich in einen Nettoskonto von €30,- und einen darauf entfallenden USt-Betrag von €6,-.[/COLOR]
Unternehmer A berichtigt daher seine USt-Schuld von €200,- um 3%, das sind €6,- auf €194,-.
[COLOR=#BB0033]Unternehmer B berichtigt seinen Vorsteuerabzug ebenfalls auf €194,-.[/COLOR]
Im Voranmeldungszeitraum März 2009 (Fälligkeitsdatum 15.05.2009) kürzt Unternehmer A seine eigene USt-Schuld um €6,- [COLOR=#BB0033]und Unternehmer B ERHÖHT seine USt-Schuld um €6,-.[/COLOR]
Mir ist alles klar! Nur eines nicht:
WARUM soll Unternehmer B (Warenempfänger) €6,- mehr USt zahlen, wenn er doch bei der Rechnung der Warenlieferung bereits 3% Skonto abgezogen hat, und somit auch hier schon um 3%, also €6,- weniger (also dann nur €194,-)Vorsteuerabzug hatte????
Er hatt doch nicht zuerst die ganzen €200,- Vorsteuerabzug, dann müßte er nachträglich die €6,- bei der eigenen USt draufzahlen.....oder was es doch SO?
Vielen Dank schon mal

Am 10.2.2009 erfolgt eine Lieferung von waren von Unternehmer A an Unternehmer B mit folgendem Rechnungsbetrag: Nettobetrag €1.000,- zuzüglich 20% USt €200,-.
Unternehmer A schuldet nach der Sollbesteuerung dem Finazamt im Voranmeldungszeitraum Februar 2009 €200 (Fälligkeit 15.04.2009).
Unternhmer B hat aufgrund der vorliegenden Rechnung für den Voranmeldungszeitraum Februar 2009 einen Vorsteuerabzug in der Höhe von €200,-.
[COLOR=#BB0033]Am 10.03.2009 wird diese Warenlieferung vereinbarungsgemäß mit einem Skonto von 3% bezahlt.
Unternehmer B zieht sich daher vom gesamten Bruttobetrag von €1.200,- einen Skontobetrag von 3% in der Höhe von €36,- ab. Der gesamte Skonto beträgt also €36,- und teilt sich in einen Nettoskonto von €30,- und einen darauf entfallenden USt-Betrag von €6,-.[/COLOR]
Unternehmer A berichtigt daher seine USt-Schuld von €200,- um 3%, das sind €6,- auf €194,-.
[COLOR=#BB0033]Unternehmer B berichtigt seinen Vorsteuerabzug ebenfalls auf €194,-.[/COLOR]
Im Voranmeldungszeitraum März 2009 (Fälligkeitsdatum 15.05.2009) kürzt Unternehmer A seine eigene USt-Schuld um €6,- [COLOR=#BB0033]und Unternehmer B ERHÖHT seine USt-Schuld um €6,-.[/COLOR]
Mir ist alles klar! Nur eines nicht:
WARUM soll Unternehmer B (Warenempfänger) €6,- mehr USt zahlen, wenn er doch bei der Rechnung der Warenlieferung bereits 3% Skonto abgezogen hat, und somit auch hier schon um 3%, also €6,- weniger (also dann nur €194,-)Vorsteuerabzug hatte????
Er hatt doch nicht zuerst die ganzen €200,- Vorsteuerabzug, dann müßte er nachträglich die €6,- bei der eigenen USt draufzahlen.....oder was es doch SO?
Vielen Dank schon mal


Bearbeitet:
TanjaK - 23.01.2011 21:48:12