nachträgliche Minderung des Entgelts bzw. der USt

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[ geschlossen ] nachträgliche Minderung des Entgelts bzw. der USt
zuerst Beispiel laut meinem Lehrbuch:
Am 10.2.2009 erfolgt eine Lieferung von waren von Unternehmer A an Unternehmer B mit folgendem Rechnungsbetrag: Nettobetrag €1.000,- zuzüglich 20% USt €200,-.

Unternehmer A schuldet nach der Sollbesteuerung dem Finazamt im Voranmeldungszeitraum Februar 2009 €200 (Fälligkeit 15.04.2009).

Unternhmer B hat aufgrund der vorliegenden Rechnung für den Voranmeldungszeitraum Februar 2009 einen Vorsteuerabzug in der Höhe von €200,-.

[COLOR=#BB0033]Am 10.03.2009 wird diese Warenlieferung vereinbarungsgemäß mit einem Skonto von 3% bezahlt.
Unternehmer B zieht sich daher vom gesamten Bruttobetrag von €1.200,- einen Skontobetrag von 3% in der Höhe von €36,- ab. Der gesamte Skonto beträgt also €36,- und teilt sich in einen Nettoskonto von €30,- und einen darauf entfallenden USt-Betrag von €6,-.[/COLOR]
Unternehmer A berichtigt daher seine USt-Schuld von €200,- um 3%, das sind €6,- auf €194,-.
[COLOR=#BB0033]Unternehmer B berichtigt seinen Vorsteuerabzug ebenfalls auf €194,-.[/COLOR]

Im Voranmeldungszeitraum März 2009 (Fälligkeitsdatum 15.05.2009) kürzt Unternehmer A seine eigene USt-Schuld um €6,- [COLOR=#BB0033]und Unternehmer B ERHÖHT seine USt-Schuld um €6,-.[/COLOR]

Mir ist alles klar! Nur eines nicht:

WARUM soll Unternehmer B (Warenempfänger) €6,- mehr USt zahlen, wenn er doch bei der Rechnung der Warenlieferung bereits 3% Skonto abgezogen hat, und somit auch hier schon um 3%, also €6,- weniger (also dann nur €194,-)Vorsteuerabzug hatte????

Er hatt doch nicht zuerst die ganzen €200,- Vorsteuerabzug, dann müßte er nachträglich die €6,- bei der eigenen USt draufzahlen.....oder was es doch SO?

Vielen Dank schon mal :denk:  :wink1:
Bearbeitet: TanjaK - 23.01.2011 21:48:12
Guten Morgen Tanja :wink1: ,

so wenn ich das richtig verstanden habe, zahlt B die USt 200€ auf Grund des Rechnungseingang im Feb. d.h. hier ist noch keine Zahlung erfolgt, somit noch kein Skontoabzug. Daher die volle USt.

Im März  zahlt er dann die Rechnung von Feb. inkl. abgezogenen Skonto, erst hier erfolgt die Berichtigung der USt für B. mit seiner Meldung bzw. Zahlung an das Finanzamt.

s.o.
[COLOR=#FF0033](Unternehmer B berichtigt seinen Vorsteuerabzug ebenfalls auf €194,-.)[/COLOR]

Somit zieht B nur einmal den Skontobetrag.

Hoffe das war für dich so verständlich, sonst einfach noch mal nachfragen.

LG
Momo
Bearbeitet: Momo - 24.01.2011 07:04:34
achso, er hat den Vorsteuerabzug von €200,- schon gemacht, bevor er die Rechnung dann mit Skono bezahlt hat?

Okay, dann ist es mir klar! Vielen Dank! Weil anders kanns ja nicht sein,g ell? Sonst würde er ja draufzahlen/doppelt zahlen, wenn er vorher €200,- Vorsteuerabzug hatte und dann €6,-  eigene USt dazuzahlen müßte!
Bearbeitet: TanjaK - 24.01.2011 09:55:15
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