Hallo zusammen,
ich habe eine allgemeine Frage, zu dem Thema "Ordentliche Rechnungen". Ich kenne § 14 UStG und die 150 Euro grenze.
Jetzt diskutiere ich aber schon seit einigen Tagen mit einem Kollegen, über Quittungen aus den Gemeinschaftsgebieten. Überwiegend geht es um Bewirtungen, die über 150 Euro leigen.
Meine Meinung: Ordentliche Rechnung muss nicht vorliegen, da wir eh keine Vorsteuer aus den Rechnungen ziehen können. Es muss lediglich als Betriebsausgabe zu erkenne sein.
Seine Meinung: Immer eine ordentliche Rechnung. Das heißt z.B. französische Gastronomien anschreiben, und diese um ordentliche Rechnungen bitten.
Für viele ist das bestimmt ein banales Thema, dennoch hoffe ich, entsprechendes Feetback zu bekommen.
Was macht ihr, wenn in den Belegen Steuer ausgewiesen ist, und ihr die über das Umsatzsteuervergütungsverfahren wiederholen wollt? Dann ordentliche Rechnung ab 150 Euro.
VG
Sara
ich habe eine allgemeine Frage, zu dem Thema "Ordentliche Rechnungen". Ich kenne § 14 UStG und die 150 Euro grenze.
Jetzt diskutiere ich aber schon seit einigen Tagen mit einem Kollegen, über Quittungen aus den Gemeinschaftsgebieten. Überwiegend geht es um Bewirtungen, die über 150 Euro leigen.
Meine Meinung: Ordentliche Rechnung muss nicht vorliegen, da wir eh keine Vorsteuer aus den Rechnungen ziehen können. Es muss lediglich als Betriebsausgabe zu erkenne sein.
Seine Meinung: Immer eine ordentliche Rechnung. Das heißt z.B. französische Gastronomien anschreiben, und diese um ordentliche Rechnungen bitten.
Für viele ist das bestimmt ein banales Thema, dennoch hoffe ich, entsprechendes Feetback zu bekommen.
Was macht ihr, wenn in den Belegen Steuer ausgewiesen ist, und ihr die über das Umsatzsteuervergütungsverfahren wiederholen wollt? Dann ordentliche Rechnung ab 150 Euro.
VG
Sara