Hallo,
mein Chef hat mich auf der gestrigen Besprechung komplett aus dem Konzept gebracht, daher brauche ich Eure Hilfe. Folgender Sachverhalt:
Innerdeutscher Lieferant versendet Ware an uns. Liefertag: 30.06.
Ware kommt bei uns an am 02.07.
Ort der Lieferung nach §3(6) da, wo die Lieferung beginnt. Dachte ich jedenfalls bis jetzt immer
Hieß für mich bisher: Voranmeldungszeitraum für die Erfassung der Rechnung ist der Juni.
So, jetzt kommt mein Chef und behauptet: Stimmt nicht. Kommt auf die Incoterms an. Wenn der Lieferant 'ex works' liefert, dann ist es der Juni und wenn er 'frei Haus' liefert, dann muss die Rechnung erst für den Voranmeldungszeitraum Juli erfasst werden
Hab ich so, ehrlich gesagt, noch nie gehört.
Die Incoterms klären meines Erachtens doch 'nur' Fragen des Haftungsübergangs, Zahlung Beförderungsweg usw. Mit dem UStG haben die doch eigentlich nichts zu tun. Ich bin echt verwirrt. Aber er ist der Chef, vielleicht weiß er Dinge, die ich nicht weiß.
Über Aufklärung würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank
Bianca
mein Chef hat mich auf der gestrigen Besprechung komplett aus dem Konzept gebracht, daher brauche ich Eure Hilfe. Folgender Sachverhalt:
Innerdeutscher Lieferant versendet Ware an uns. Liefertag: 30.06.
Ware kommt bei uns an am 02.07.
Ort der Lieferung nach §3(6) da, wo die Lieferung beginnt. Dachte ich jedenfalls bis jetzt immer

So, jetzt kommt mein Chef und behauptet: Stimmt nicht. Kommt auf die Incoterms an. Wenn der Lieferant 'ex works' liefert, dann ist es der Juni und wenn er 'frei Haus' liefert, dann muss die Rechnung erst für den Voranmeldungszeitraum Juli erfasst werden

Die Incoterms klären meines Erachtens doch 'nur' Fragen des Haftungsübergangs, Zahlung Beförderungsweg usw. Mit dem UStG haben die doch eigentlich nichts zu tun. Ich bin echt verwirrt. Aber er ist der Chef, vielleicht weiß er Dinge, die ich nicht weiß.
Über Aufklärung würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank
Bianca