Hallo zusammen,
hat jmd ne Ahnung, nach welchem Recht bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen sich der Ort der sonstigen Leistung bestimmt?
Wir befinden uns auf der Kreditorenseite:
Nach deutschem Recht komme ich zu der Auffassung, dass eine sonstige Leistung beim Empfänger (also Dtl.) steuerbar + steuerpflichtig ist.
Alle weiteren Konsequenzen (z.B. RC) ergeben sich danach nach deutschem Recht.
Der russische Lieferant jedoch wendet seinen Angaben zufolge russisches Recht bei der Ortsbestimmung an und stellt russische USt in Rechnung.
Wie ist das generell? Nach wessen nationalem Recht wird die Ortsbestimmung durchgeführt? Das des Empfängers oder das des Leitenden? Oder sind alle einheitlich (wohl kaum)??? Ansonsten müssten ja DBAs gelten....
Hoffe, ihr könnt meinem Hirn ein wenig auf die Sprünge helfen....
Besten Dank an alle die sich dafür kurz Zeit nehmen!
LG die drei ?
hat jmd ne Ahnung, nach welchem Recht bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen sich der Ort der sonstigen Leistung bestimmt?
Wir befinden uns auf der Kreditorenseite:
Nach deutschem Recht komme ich zu der Auffassung, dass eine sonstige Leistung beim Empfänger (also Dtl.) steuerbar + steuerpflichtig ist.
Alle weiteren Konsequenzen (z.B. RC) ergeben sich danach nach deutschem Recht.
Der russische Lieferant jedoch wendet seinen Angaben zufolge russisches Recht bei der Ortsbestimmung an und stellt russische USt in Rechnung.
Wie ist das generell? Nach wessen nationalem Recht wird die Ortsbestimmung durchgeführt? Das des Empfängers oder das des Leitenden? Oder sind alle einheitlich (wohl kaum)??? Ansonsten müssten ja DBAs gelten....
Hoffe, ihr könnt meinem Hirn ein wenig auf die Sprünge helfen....
Besten Dank an alle die sich dafür kurz Zeit nehmen!
LG die drei ?