Hallo in die Runde, vielleicht hat einer von euch in der Vergangenheit schon einmal Erfahrungen mit dem Thema Abzugsteuern nach §50a Abs. 1 Nr. 3 EStG gesammelt.
Unser Steuerberater hat uns darauf Aufmerksam gemacht, dass Lizenzen von ausländischen Unternehmen, in unserem Fall Salesforce, Adobe und Microsoft, durch Ihren Geschäftssitz in Irland bzw. GB beschränkt Steuerpflichtig sind da sie Ihre Leistungen nach Deutschland verkaufen.
Aussage vom Steuerberater:
"Aus ertragsteuerlicher Sicht gilt: Gem. § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG dürfte die o.g. englische Gesellschaft in Deutschland mit den Lizenzeinkünften beschränkt steuerpflichtig sein;
§ 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG ordnet bei Nutzungsvergütungen bei der Überlassung von Rechten insofern einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent an. Abzugsverpflichteter ist der Vergütungsschuldner, also das deutsche Unternehmen."
"Ein Steuerabzug durch den Vergütungsschuldner kann nur unterbleiben, wenn der britische Lizenzgeber eine von ihm beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu beantragende Freistellungsbescheinigung (Freistellung im Steuerabzugsverfahren) vorlegt; (Vordruck auf der Seite des BZSt; Hinweis für den Vertragspartner: dem BZSt ist hierzu eine Ansässigkeitsbescheinigung des britischen Finanzamtes vorzulegen)"
In der Gewerbesteuererklärung 2015 wurden unter Punkt 41a unsere Bezüge von ausländischen Lizenzgebern angegeben und das FA fordert jetzt natürlich von uns die 15% Abzugsteuer.
Salesforce ist bisher das einzige Unternehmen was auf unsere Anfragen konkret geantwortet hat mit der Aussage:
We are currently in discussions with the German Tax Authority in obtaining a withholding tax exemption certificate for salesforce.com EMEA Limited.
In our view, customers do not receive any copyright protected use or right of use of any SFDC intellectual property. However, we acknowledge that you may have a different view. Therefore, if you deem it necessary when paying any future invoice to withhold tax from our invoices at the appropriate rate (i.e. 15.825%), we will agree to treat such deduction of withholding tax as a partial payment and credit your account accordingly that you issue to salesforce.com EMEA Limited an original signed and stamped withholding tax certificates within a reasonable time following the payment of the same to the German Tax Authority
Nun zur eigentlichen Frage!
Hat Irgendjemand hier schon einmal Erfahrungen gemacht mit diesem Thema? Muss ich wirklich die Unternehmen darauf hinweisen das Sie ihre Steuern bezahlen müssen und ich dafür verantwortlich bin?
Ich freue mich auf einen Erfahrungsaustausch mit euch.
Clemens
Unser Steuerberater hat uns darauf Aufmerksam gemacht, dass Lizenzen von ausländischen Unternehmen, in unserem Fall Salesforce, Adobe und Microsoft, durch Ihren Geschäftssitz in Irland bzw. GB beschränkt Steuerpflichtig sind da sie Ihre Leistungen nach Deutschland verkaufen.
Aussage vom Steuerberater:
"Aus ertragsteuerlicher Sicht gilt: Gem. § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG dürfte die o.g. englische Gesellschaft in Deutschland mit den Lizenzeinkünften beschränkt steuerpflichtig sein;
§ 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG ordnet bei Nutzungsvergütungen bei der Überlassung von Rechten insofern einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent an. Abzugsverpflichteter ist der Vergütungsschuldner, also das deutsche Unternehmen."
"Ein Steuerabzug durch den Vergütungsschuldner kann nur unterbleiben, wenn der britische Lizenzgeber eine von ihm beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu beantragende Freistellungsbescheinigung (Freistellung im Steuerabzugsverfahren) vorlegt; (Vordruck auf der Seite des BZSt; Hinweis für den Vertragspartner: dem BZSt ist hierzu eine Ansässigkeitsbescheinigung des britischen Finanzamtes vorzulegen)"
In der Gewerbesteuererklärung 2015 wurden unter Punkt 41a unsere Bezüge von ausländischen Lizenzgebern angegeben und das FA fordert jetzt natürlich von uns die 15% Abzugsteuer.
Salesforce ist bisher das einzige Unternehmen was auf unsere Anfragen konkret geantwortet hat mit der Aussage:
We are currently in discussions with the German Tax Authority in obtaining a withholding tax exemption certificate for salesforce.com EMEA Limited.
In our view, customers do not receive any copyright protected use or right of use of any SFDC intellectual property. However, we acknowledge that you may have a different view. Therefore, if you deem it necessary when paying any future invoice to withhold tax from our invoices at the appropriate rate (i.e. 15.825%), we will agree to treat such deduction of withholding tax as a partial payment and credit your account accordingly that you issue to salesforce.com EMEA Limited an original signed and stamped withholding tax certificates within a reasonable time following the payment of the same to the German Tax Authority
Nun zur eigentlichen Frage!
Hat Irgendjemand hier schon einmal Erfahrungen gemacht mit diesem Thema? Muss ich wirklich die Unternehmen darauf hinweisen das Sie ihre Steuern bezahlen müssen und ich dafür verantwortlich bin?
Ich freue mich auf einen Erfahrungsaustausch mit euch.
Clemens
Bearbeitet:
Zindler - 24.10.2016 18:00:23