"Frühstücksregelung"

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[ geschlossen ] "Frühstücksregelung"
Hallo  zusammen,

Wachstumsbeschleinigungsgesetz .....
Es gibt jetzt Hotelrechnungen mit ausgewiesene Frühstück(muss der Mitarbeiter zahlen??!!)
es gibt Rechnungen mit Arrangements nur unten stehenden Betrag 19% und 7%.
Wie macht man das gerecht? Was?? gerecht ist das sowieso nicht!!!!!! Wie macht man das einigermassen richtig?

Vielen Dank
Judit
Hallo anthusa,

im Gegensatz zu früheren Jahren, hast du ja nun den Frühstücksanteil immer genau ausgewiesen. Das Frühstück ist Privatsache des AN und muss dieser selber bezahlen, allerdings kann der AG Verpflegungsmehraufwendungen gem § 4 (5) Nr. 5 steuerfrei auszahlen. Die Beträge können intern natürlich verrechnet werden.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Vielen Dank für deine Antwort.
Aber:  Wir haben vom Mövenpick!!! Hotel eine Rechnung:

Arrangement                  115,00
parkplatz                            9,90

Total                                 124,90

rechnungsbetrag netto:     114,20
Mwst              19 %             4,29     (26,90)
Mwst               7%                4,41     (98,00)

Kann ich? Muss ich davon ausgehen dass der Frühstück 17 Euro kostet und das der Mitarbeiter das auch bezahlt, obwohl nicht explizit ausgewiesen ist?
Gruß Judit
Hallo Judith,

Zitat
anthusa quote:
Kann ich? Muss ich davon ausgehen dass der Frühstück 17 Euro kostet und das der Mitarbeiter das auch bezahlt, obwohl nicht explizit ausgewiesen ist?
Ich würde sagen ja, da sich hinter dem Arragement m.E. nichts anderes verstecken kann.

Hast du denn keinen Beleg mehr von der Buchung, wo die Leistungen des Arragements aufgeführt werden?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Also meiner Meinung ist das so, das ab 2010 das Frühstück richtig ausgewiesen werden muss, wenn gefrühstückt wurde.

Das wie sonst "ohne Frühstück" drauf steht, kann es eigentlich nicht mehr geben.
Ist nichts ausgewiesen, hat der AN also auch nicht gefrühstückt.

In meiner Firma werden 1,56 € vom Lohn abgezogen. Sachbezug Frühstück.

Oder wie wird das bei euch gemacht?
Entschuldigung es sind 1,57   :roll:

Das ganze geht aber nur bei Übernachtung und Frühstück auf Weisung des Arbeitgebers.
(Das heist man sollte einen NAchweis haben das der Arbeitgeber das Hotel reserviert hat)

Dann kannst du 1,57 von der Tagespauschale abziehen oder 1,57 mit dem Lohn versteuern.


Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Zusammen,

hier noch ein kleiner Nachtrag zu den Sachbezugswerten:


Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteil vom 19. November 2008 entschieden, dass Aufwendungen für Mahlzeiten, die Arbeitnehmer während einer Auswärtstätigkeit (Fortbildungsveranstaltung) auf Veranlassung des Arbeitgebers erhalten, mit den tatsächlichen Werten und nicht mit den Werten der Sachbezugsverordnung anzusetzen sind.


Die Finanzverwaltung hat mit dem BMF-Schreiben vom 13. Juli 2009 den Unternehmen ein Wahlrecht auf Anwendung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes eingeräumt, so dass diese auch weiterhin nach den Regelungen der Lohnsteuerrichtlinien mit Sachbezugswerten abrechnen können.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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