Hallo werte Steuerexperten,
ich habe bzgl. der Verbringungsnachweise eine Frage und bitte um eure Hilfe.
Ein bekannter deutscher Paketlieferant druckt folgenden Satz auf seine Rechnungen: "Bei grenzüberschreitendem Paketversand dient diese Rechnung auch als Versendungsnachweis"
Gem. R 133 UstAE i.V.m. § 10 Abs.1 S. 2 b Buchst. aa - gg UstG sind jedoch gewisse Mindestangaben notwendig. Der Spediteur hat diese jedoch nicht abgedruckt.
Da es sich wirklich um einen großen, bekannten, deutschen Spediteur handelt, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser die Mindestangaben ignoriert.
Ist also ein solcher Vermerk mittlerweile zulässig i.V.m. folgenden Angaben zur Ausfuhr:
Leistungsdatum, Paketnummer, Empfängerland, PLZ, Gewicht und Gesamtpreis?
Vorab schon einmal besten Dank!
Gruß
Hannes
ich habe bzgl. der Verbringungsnachweise eine Frage und bitte um eure Hilfe.
Ein bekannter deutscher Paketlieferant druckt folgenden Satz auf seine Rechnungen: "Bei grenzüberschreitendem Paketversand dient diese Rechnung auch als Versendungsnachweis"
Gem. R 133 UstAE i.V.m. § 10 Abs.1 S. 2 b Buchst. aa - gg UstG sind jedoch gewisse Mindestangaben notwendig. Der Spediteur hat diese jedoch nicht abgedruckt.
Da es sich wirklich um einen großen, bekannten, deutschen Spediteur handelt, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser die Mindestangaben ignoriert.
Ist also ein solcher Vermerk mittlerweile zulässig i.V.m. folgenden Angaben zur Ausfuhr:
Leistungsdatum, Paketnummer, Empfängerland, PLZ, Gewicht und Gesamtpreis?
Vorab schon einmal besten Dank!
Gruß
Hannes
Bearbeitet:
Hannes86 - 26.03.2013 10:39:46