Hallo,
wir haben folgenden Fall und sind uns unsicher bezüglich 13 b UStG:
Wir haben im Ausland eine Agentur die Programmierleistungen für uns erbringt. Diese Programmierleistungen werden nach Tests in unsere deutschen Websiteprojekte eingepflegt. Auf der Rechnung der Agentur wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und es gibt auch keinen Hinweis auf "Reverse charge".
Ist das ein 13b Fall? Entscheidend wäre ja, inwieweit die Leistung im Inland (Deutschland) erbracht wird. Das Personal der Agentur sitzt eindeutig in Russland, arbeitet aber u.a. auch an unserem Server in Deutschland.
Wenn es ein 13b Fall ist, wie sieht es dann mit dem Vorsteueranspruch aus, wenn auf der Rechnung kein Hinweis auf Reverse charge vermerkt ist? Kann dieser bei Prüfung verwehrt werden?
Hoffe, hier ist evtl. Jemand, der sich da auskennt.
Gruß, Buchi
wir haben folgenden Fall und sind uns unsicher bezüglich 13 b UStG:
Wir haben im Ausland eine Agentur die Programmierleistungen für uns erbringt. Diese Programmierleistungen werden nach Tests in unsere deutschen Websiteprojekte eingepflegt. Auf der Rechnung der Agentur wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und es gibt auch keinen Hinweis auf "Reverse charge".
Ist das ein 13b Fall? Entscheidend wäre ja, inwieweit die Leistung im Inland (Deutschland) erbracht wird. Das Personal der Agentur sitzt eindeutig in Russland, arbeitet aber u.a. auch an unserem Server in Deutschland.

Wenn es ein 13b Fall ist, wie sieht es dann mit dem Vorsteueranspruch aus, wenn auf der Rechnung kein Hinweis auf Reverse charge vermerkt ist? Kann dieser bei Prüfung verwehrt werden?
Hoffe, hier ist evtl. Jemand, der sich da auskennt.
Gruß, Buchi