Muss die Weiterberechnung einer Feuerwehrrechnung (die steuerfrei ist) brutto oder netto erfolgen?
Weiterberechnung von Unternehmer an Unternehmer.
Weiterberechnung von Unternehmer an Unternehmer.
16.02.2011 10:06:46
Muss die Weiterberechnung einer Feuerwehrrechnung (die steuerfrei ist) brutto oder netto erfolgen?
Weiterberechnung von Unternehmer an Unternehmer. |
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16.02.2011 10:08:23
Hallo Kontrollfreak,
bitte leg' mal zum genauen Sachverhalt etwas nach. Gruß Gustav |
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16.02.2011 10:26:44
Es handelt sich um einen Feuerwehreinsatz in einem Objekt, dass wir verwalten (FM). Die Leistung wird an den Auftraggeber weiterberechnet (Eigentümer des Objekts)
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16.02.2011 11:39:08
Hallo,
das ist so, wie wenn Du beispielsweise einen Steuerbescheid weiterberechnest. Der Behördeneinsatz bleibt steuerfrei, es sei denn, Du setzt einen Gewinnaufschlag drauf; dieser wäre dann, separat, natürlich steuerpflichtig. Grüße Schwarzelf |
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16.02.2011 12:32:36
Danke Schwarzelf, hört sich plausibel an.
Gustav, siehst du das auch so? |
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16.02.2011 13:09:22
Ja. Hier wurde keine (Lösch-)Leistung etc. von der Verwaltung an den Eigentümer erbracht, sondern es geht nur um Kostenerstattung. Empfänger der Feuerwehrleistung dürfte der Hauseigentümer gewesen sein, denn schließlich hat die Feuerwahr dessen Vermögen geschützt und somit in seinem ureigensten Interesse gehandelt. Die Verwaltung dürfte lediglich als Rechnungsempfänger anzusehen sein, die Poststelle sozusagen.
Wenn Ihr allerdings ein Sonderentgelt für die Bearbeitung des Vorgangs nehmt, weil der Vorgang nicht von der allgemeinen Verwaltergebühr abgedeckt ist, unterliegt dieses der USt. Dies sollte in einer etwaigen Rechnung dann auch so getrennt dargestellt werden. Gruß Gustav |
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