Hallo Forumsteilnehmer,
Sicher weiß jemand von Euch:
1.) Wo findet man eine Übersicht gibt über Länder, die nach dem Reverse-Charge-Verfahren handeln?
2.) Ist es auf Rechnungen für Unternehmen in Drittländer notwendig, um immer nur den Nettobetrag auszuweisen, daß zum einen ein Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaft erfolgt und zum anderen die USt.IDNr. angegeben werden muß?
(z.B.: Bereits vor Einführung dieser Regelung erfolgte die Rechnungsstellung an Unternehmen in die Schweiz mit dem Nettobetrag.)
3.) Es ist doch korrekt die Beträge aus den Rechnungen aus Drittländern mit Steuerschuldumkehr in der UVA unter Abloch-Kennziffer 60 auszuweisen?
Für jede hilfreiche Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Grüße
Anreisa
Sicher weiß jemand von Euch:
1.) Wo findet man eine Übersicht gibt über Länder, die nach dem Reverse-Charge-Verfahren handeln?
2.) Ist es auf Rechnungen für Unternehmen in Drittländer notwendig, um immer nur den Nettobetrag auszuweisen, daß zum einen ein Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaft erfolgt und zum anderen die USt.IDNr. angegeben werden muß?
(z.B.: Bereits vor Einführung dieser Regelung erfolgte die Rechnungsstellung an Unternehmen in die Schweiz mit dem Nettobetrag.)
3.) Es ist doch korrekt die Beträge aus den Rechnungen aus Drittländern mit Steuerschuldumkehr in der UVA unter Abloch-Kennziffer 60 auszuweisen?
Für jede hilfreiche Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Grüße
Anreisa
