Rechnungsstellung bei Dienstleistung im Ausland

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Rechnungsstellung bei Dienstleistung im Ausland
Hallo zusammen,

wir haben folgenden Sachverhalt:

Wir (Unternehmen in DE) beauftragen einen Spediteur (DE) mit dem Transport unserer Waren in die Schweiz. Die Waren werden dort ausgeliefert und für die Transportleistung stellt uns der Spediteur eine Rechnung aus.

Wie muss bzw. darf nun diese Rechnung aussehen ?

Aus meiner Sicht muss auf das Entgelt noch 19% Umsatzsteuer hinzugerechnet werden, da der Unternehmer in DE Sitz und nur die Leistungserbringung im Drittland erfolgt. Das Reverse-Charge-Verfahren darf hier aus meiner Sicht nicht angewendet werden. Ebenso wäre eine steuerfreie Rechnung seitens des Spediteurs nicht korrekt, oder doch ?

Kann mir da jemand hinsichtlich der steuerlichen Beurteilung weiterhelfen ?

Danke.

Grüße highland
[CODE]Ebenso wäre eine steuerfreie Rechnung seitens des Spediteurs nicht korrekt, oder doch ? [/CODE]

Doch. § 4 Nr.3 a Ustg. Die Leistung ist steuerfrei, deshalb darf die Umsatzsteuer auf keinen Fall ausgewiesen werden.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das war mir so nicht bekannt.

Muss denn dann auch der Rechnung des deutschen Spediteuer auch ein entsprechender Vermerk zur Steuerbefreiung stehen ? Wie wäre denn da der Wortlaut ?

Danke und Gruß
highland
Hallo Highland,

Hinweis auf Rechnung:

[COLOR=#0000FF]Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Reverse Charge[/COLOR]

Außerdem:


USt.-ID von sowohl des leistenden Unternehmers als auch die des Leistungsempfängers.

VG,
Anni
Bearbeitet: anni2012 - 23.03.2017 09:15:18
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Also jetzt verstehe ich leider gar nichts mehr.

Ich dachte Reverse-Charge findet hier keine Anwendung, da der Sitz des Spediteurs im Inland ist.

Auftraggeber DE  --> Leistungserbringer DE  --> Leistungserbringung CH
[CODE]Muss denn dann auch der Rechnung des deutschen Spediteuer auch ein entsprechender Vermerk zur Steuerbefreiung stehen [/CODE]

Kann man machen, muss man aber nicht.

Anni2012 hat sich mit dem Thread vertan. Mit Reverse Charge hat das ganze natürlich nichts zu tun.
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